Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans „MH 4, Östliche Ortserweiterung Mörzheim“ wird auf die Flurstücke 172/4, 174, 178/2, 3577, 3578, 3579 sowie teilweise die Flurstücke 320/15, 3575, 3576 und 3586, Gemarkung Mörzheim verkleinert.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des zu erarbeiten Vorentwurfs des Bebauungsplans erneut vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 7. Februar 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.   


Der Stadtrat beschloss einstimmig: