Sitzung: 19.02.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/542/2019
1.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans „MH 4, Östliche Ortserweiterung Mörzheim“ wird auf die
Flurstücke 172/4, 174, 178/2, 3577, 3578, 3579 sowie teilweise die Flurstücke
320/15, 3575, 3576 und 3586, Gemarkung Mörzheim verkleinert.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des zu erarbeiten
Vorentwurfs des Bebauungsplans erneut vorzunehmen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 7. Februar 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: