Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

 

 


Die Vorsitzende teilte mit, dass die Sitzungsvorlage jedem zugegangen sei und es sich um eine Vorberatung handelt.

 

Herr Oliver Kopf wurde gebeten den Sitzungstisch zu verlassen, da bei ihm §22 GemO (Befangenheit) greift.

 

Bauantrag von Oliver Kopf zur Errichtung eines Bürogebäudes in der Kapbachstraße. Schaffung von Planungsrecht ist schwierig, da es im alten Bebauungsplan von 2009 Schwierigkeiten mit den Anliegern wegen der Straßenbaukosten gab. Hier gab es noch keine WB. Parkplätze auf dem Bauvorhaben sind noch nicht erschlossen, eine Verkleinerung wäre hier die „kleine Lösung“. Das Gewerbegebiet könnte als Mischgebiet genutzt werden.

 

Frau Müller wies darauf hin, dass in der Anlage ein Grundstück im Geltungsbereich fehlt, und zwar die 178/2. In der SV ist dies mit drin, fehlt nur in der Anlage. Dies müsste korrigiert werden.

 

Der OBR stimmte der SV zu unter dem Vorbehalt, dass die Anlage um das Grundstück 178/2 bereinigt wird.