Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Der Hauptausschuss empfiehlt unter dem Stadtrat einstimmig:

 

1.         Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans „MH 4, Östliche Ortserweiterung Mörzheim“ wird auf die Flurstücke 172/4, 174, 178/2, 3577, 3578, 3579 sowie teilweise die Flurstücke 320/15, 3575, 3576 und 3586, Gemarkung Mörzheim verkleinert.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des zu erarbeiten Vorentwurfs des Bebauungsplans erneut vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15. Januar 2019, auf die hingewiesen wird.

 

Er wies darauf hin, dass die Flurstücksnummer 178/2 im Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage steht jedoch nicht in der beigefügten Skizze, welche den Geltungsbereich darstellt, aufgeführt ist. In der Kürze der Zeit ließ sich dies nicht klären. Bis zur Stadtratssitzung wird dieser Punkt geklärt.

 

Er bat um das grundsätzliche Votum der Hauptausschussmitglieder.