Verpflichtung eines Beiratsmitgliedes 1

 

Mit Schreiben vom 04.02.2019 wurde Herr Karl Burckard, wohnhaft Landau-Arzheim, als Mitglied im Kommunalen Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung entpflichtet.

 

Herr Andreas Boltz hatte sich zuletzt für eine aktive Mitgliedschaft im Kommunalen Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung beworben.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden stimmt Herr Andreas Boltz einer Mitgliedschaft mit beratender und stimmberechtigter Funktion zu.

 

Anschließend nimmt der Vorsitzende, Herr Oberbürgermeister Thomas Hirsch, die Berufung von Herrn Andreas Boltz zum Beiratsmitglied per Handschlag vor.

 

Verpflichtung eines Beiratsmitgliedes 2

 

Anfang des Jahres 2019 ist Herr Steffen Reiser bei der Lebenshilfe Offenbach an der Queich als Mitarbeiter ausgeschieden.

Für die Einrichtung Lebenshilfe Offenbach an der Queich in den Kommunalen Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung neu berufen werden sollte im Sinne § 3 Absatz 3 Buchstabe a der Beiratssatzung nun der neue Geschäftsbereichsleiter Leben, Herr Alexander Rupp.

 

Herr Rupp konnte aus gesundheitlichen Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen.

 

Es wurde vereinbart, dass die Berufung von Herrn Alexander Rupp über das Büro für Gremienarbeit auf schriftlichem Wege nächstmöglich umgesetzt werden soll.