Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

1.   der Neugliederung des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung in zwei eigenständige Ämter zuzustimmen.

2.   Die Zentrale Vergabestelle (160), bisher beim Hauptamt angesiedelt, wird künftig eine Abteilung des Rechtsamtes.

3.   Die Dezernatsverteilung bleibt, bis auf den Wechsel der Zentralen Vergabestelle von Dezernat I in das Dezernat II, unberührt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Organisationsabteilung vom 7. Februar 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Wagner bat um Auskunft über die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Personalkosten.

 

Der Vorsitzende unterstrich, dass es keine finanziellen Auswirkungen gebe.

 

Ratsmitglied Hartmann konnte den Zeitpunkt für diese Maßnahme nicht nachvollziehen. Daher werde sich die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion enthalten.   


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 5 Enthaltungen: