Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses vom 13. November 2018 und vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Stadtrat, dass

 

  1. sich die Stadt Landau in der Pfalz an der neu zu gründenden „Kommunale Holzvermarktung Pfalz GmbH“ beteiligt und stimmt
  2. dem Gesellschaftervertrag zu

 

Der Stadtrat beauftragt

 

  1. die Verwaltung, die weiteren Schritte zu veranlassen und ermächtigt
  2. den Oberbürgermeister, Änderungen am Gesellschaftervertrag vorzunehmen und den demnach geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen, sofern sich aus dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftervertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 15. Februar 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: