Sitzung: 19.02.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 230/359/2019
Auf der Basis des
Grundsatzbeschlusses vom 13. November 2018 und vorbehaltlich des noch
ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach
§ 92 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Stadtrat, dass
- sich die Stadt Landau in der Pfalz an der neu zu gründenden „Kommunale
Holzvermarktung Pfalz GmbH“ beteiligt und stimmt
- dem
Gesellschaftervertrag zu
Der
Stadtrat beauftragt
- die
Verwaltung, die weiteren Schritte zu veranlassen und ermächtigt
- den
Oberbürgermeister, Änderungen am Gesellschaftervertrag vorzunehmen und den
demnach geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen, sofern sich aus
dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein
Änderungsbedarf am Gesellschaftervertrag ergeben sollte, der geringfügiger
Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 15. Februar 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: