Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet im Bereich des ehem. Sportplatzes am westlichen Ortseingang von Arzheim (Gemarkung Arzheim, teilweise Flurstücke 5412 und 6624/8) wird das Verfahren zur 21. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 eingeleitet. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 19. Februar 2019, auf die hingewiesen wird.  


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden