Sitzung: 02.04.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/546/2019
1. Für
das in der Anlage umgrenzte Gebiet im Bereich des ehem. Sportplatzes am
westlichen Ortseingang von Arzheim (Gemarkung Arzheim, teilweise Flurstücke
5412 und 6624/8) wird das Verfahren zur 21. Teiländerung des
Flächennutzungsplanes 2010 eingeleitet. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 19. Februar 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: