Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Der Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung wird in der Fassung vom Februar 2019 zur erneuten Offenlage, beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung in der Fassung vom Februar 2019 nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 22.02.2019 auf, auf die verwiesen wird. Herr Dr. Ingenthron erklärte direkt, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Eichhorn, übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung (GemO) wegen der Beteiligung von Familienmitgliedern an dem Projekt vorliege. Herr Dr. Ingenthron begab sich deshalb in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes.

 

Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, übergab nach einer kurzen Einleitung das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth bedankte sich bei der Verwaltung, dass die Anregungen hinsichtlich der Überarbeitung des Bebauungsplans und der zukünftigen Möglichkeit Kniestöcke und Dachgauben errichten zu dürfen aufgenommen wurden, denn „bestimmte Dinge müssten reifen“. Was letztlich in Mörzheim erreicht wurde, käme auch den anderen Stadtdörfern zugute.

 

Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, meldete sich in seiner Funktion als Ausschussmitglied zu Wort und hielt das Erreichte für eine „Initialzündung“ für die anderen Stadtteile. Als das Projekt „Landau baut Zukunft“ begann, war gewollt, dass Möglichkeiten der Nachverdichtung eruiert werden. Nun seien acht Bebauungspläne für diese Form der Nachverdichtung von der Verwaltung zu überarbeiten. Dies bedeute viel Arbeit für die Bauverwaltung und Herr Eichhorn zeigte sich dankbar, dass die Überarbeitung in dieser Form möglich sei.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler hielt die Sitzungsvorlage für sinnvoll, da somit auch neuer Wohnraum in Form von ausgebauten Dachstühlen geschaffen werden könne, und signalisierte seine Zustimmung. In diesem Zusammenhang erinnerte er u.a. an das „Dauerthema Kniestöcke“ und die vielen in der Vergangenheit geführten Diskussionen über Abweichungen.

 

Ausschussmitglied Herr Maier teilte ebenfalls mit, dass er der Sitzungsvorlage zustimmen werde. Weiterhin interessierte ihn, wie die Reihenfolge der Dörfer, für die der Bebauungsplan überarbeitet werden müsste, sein werde und ob jedes Jahr ein Bebauungsplan eines Stadtdorfes überarbeitet werde. Welches Stadtdorf sei als Nächstes an der Reihe?

 

Herr Kamplade kündigte eine Liste der noch zu ändernden Bebauungspläne an und machte den Vorschlag, die Überarbeitungen nach Dringlichkeiten festzulegen. Es werden sowohl Bebauungspläne in den Stadtdörfern als auch in der Kernstadt überarbeitet werden müssen.

 

Ausschussmitglied und Vorsitzender Herr Eichhorn fragte zum besseren Verständnis, ob es sich um „vereinfachte Verfahren“ handeln würde.

 

Herr Kamplade erklärte Herrn Eichhorn, dass durchaus eine gewisse Beschleunigung möglich sei, da keine Fachgutachten z.B. hinsichtlich des Umweltschutzes im Vorfeld zu erstellen seien. Allerdings müsse das Prozedere in Form von Offenlagen etc. eingehalten werden.

 

Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, leitete der Vorsitzende die Beschlussfassung ein.

 

Der Bauausschuss empfahl im Anschluss einstimmig dem Ortsbeirat Mörzheim und dem Hauptausschuss den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen und Herr Dr. Ingenthron konnte wieder Platz am Sitzungstisch nehmen.