Sitzung: 12.03.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Befangen: 1
Vorlage: 610/549/2019
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur
Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ vom Dezember 2018 entsprechend den in der als
Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ wird in der Fassung vom Februar 2019 zur erneuten Offenlage, beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ in der Fassung vom Februar 2019 nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
Der Vorsitzende rief die
Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 22.02.2019
auf, auf die verwiesen wird. Herr Dr. Ingenthron erklärte direkt, dass er zu
diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Eichhorn,
übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung (GemO)
wegen der Beteiligung von Familienmitgliedern an dem Projekt vorliege. Herr Dr.
Ingenthron begab sich deshalb in den für Zuhörer bestimmten Teil des
Sitzungsraumes.
Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, übergab nach einer kurzen Einleitung
das Wort an die Ausschussmitglieder.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth bedankte sich bei der Verwaltung, dass die Anregungen hinsichtlich der
Überarbeitung des Bebauungsplans und der zukünftigen Möglichkeit Kniestöcke und
Dachgauben errichten zu dürfen aufgenommen wurden, denn „bestimmte Dinge
müssten reifen“. Was letztlich in Mörzheim erreicht wurde, käme auch den
anderen Stadtdörfern zugute.
Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, meldete sich in seiner Funktion als
Ausschussmitglied zu Wort und hielt das Erreichte für eine „Initialzündung“ für
die anderen Stadtteile. Als das Projekt „Landau baut Zukunft“ begann, war
gewollt, dass Möglichkeiten der Nachverdichtung eruiert werden. Nun seien acht Bebauungspläne
für diese Form der Nachverdichtung von der Verwaltung zu überarbeiten. Dies
bedeute viel Arbeit für die Bauverwaltung und Herr Eichhorn zeigte sich
dankbar, dass die Überarbeitung in dieser Form möglich sei.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler hielt die Sitzungsvorlage für sinnvoll, da somit auch neuer Wohnraum in
Form von ausgebauten Dachstühlen geschaffen werden könne, und signalisierte
seine Zustimmung. In diesem Zusammenhang erinnerte er u.a. an das „Dauerthema
Kniestöcke“ und die vielen in der Vergangenheit geführten Diskussionen über
Abweichungen.
Ausschussmitglied Herr Maier teilte ebenfalls mit, dass er der Sitzungsvorlage zustimmen werde.
Weiterhin interessierte ihn, wie die Reihenfolge der Dörfer, für die der
Bebauungsplan überarbeitet werden müsste, sein werde und ob jedes Jahr ein
Bebauungsplan eines Stadtdorfes überarbeitet werde. Welches Stadtdorf sei als
Nächstes an der Reihe?
Herr Kamplade kündigte
eine Liste der noch zu ändernden Bebauungspläne an und machte den Vorschlag,
die Überarbeitungen nach Dringlichkeiten festzulegen. Es werden sowohl
Bebauungspläne in den Stadtdörfern als auch in der Kernstadt überarbeitet
werden müssen.
Ausschussmitglied und Vorsitzender Herr Eichhorn fragte zum besseren Verständnis, ob es sich um
„vereinfachte Verfahren“ handeln würde.
Herr Kamplade erklärte
Herrn Eichhorn, dass durchaus eine gewisse Beschleunigung möglich sei, da keine
Fachgutachten z.B. hinsichtlich des Umweltschutzes im Vorfeld zu erstellen
seien. Allerdings müsse das Prozedere in Form von Offenlagen etc. eingehalten
werden.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, leitete der Vorsitzende
die Beschlussfassung ein.
Der Bauausschuss empfahl im Anschluss einstimmig dem Ortsbeirat Mörzheim
und dem Hauptausschuss den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen und Herr
Dr. Ingenthron konnte wieder Platz am Sitzungstisch nehmen.