Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.     Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet südlich der Ortslage Arzheim (Flurstücke 2829, 2830, 2831, 2832, 2833, 2834, 2835, 2836, 2837, 2838, 2839, 2840, 2841 und teilweise die Flurstücke 144, 2825 und 2878; Gemarkung Arzheim) wird der Bebauungsplan „AH 6, Am Bittenweg" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2019, auf die hingewiesen wird. Die Grundstücksverhandlungen seien erfolgreich gewesen, möglicherweise würden sich noch andere Grundstückseigentümer bis zur Stadtratssitzung anschließen.

 

Ratsmitglied Hartmann betonte, dass die Umsetzung dieser Baugebiete in den Stadtteilen der politische Wille der Ratsmehrheit sei. In diesen Neubaugebieten würde sehr wenig, aber sehr hochpreisiger Wohnraum entstehen. Im Gegensatz zur Behauptung, dass dies Wohnraum für Einheimische sei, ziehe die Neubaugebiete viele Auswärtige an. Nach seiner Auffassung müsste man es so gestalten, dass mehr Menschen die Möglichkeit hätten, dort zu wohnen. Ebenso sollte sozial geförderter Mietwohnungsbau dort möglich sein. In Arzheim gebe es zudem noch die besondere Situation, dass es dort 38 Leerstände gebe. Aus alledem lehne die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion die Vorlage ab.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass die Leerstände mit der sich in Arbeit befindlichen Sanierungssatzung beseitigt würden.

 

Ratsmitglied Maier erklärte, dass die Leerstände in Arzheim in der Regel durch Winzer zwischengenutzt würden. Das Einheimischenmodell sorge ja gerade dafür, dass die Bauplätze an Landauer Bürgerinnen und Bürger zugeteilt werden. Überrascht sei er, wie gut es mit dem Ankaufsmodell funktioniere. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron betonte, dass es außer in Dammheim noch keine Konkretisierungen gebe, wie ein Baugebiet aussehen solle. Arzheim sei eine schwierige Entwicklung gewesen. Der Ausbau der Arzheimer Hauptstraße werde eine Initialzündung für die Entwicklung eines Sanierungsgebietes sein.

 

Ratsmitglied Lerch war der Meinung, dass es nicht gehe nur und ausschließlich auf mehrstöckige verdichtete Bebauung zu setzen. Es gebe sehr viele Landauer, die gerne bleiben wollen. Für diese sei dies was die Grünen vorschlagen nicht akzeptabel. Die Grünen hätten hier eine ideologische Sichtweise.

 

Ratsmitglied Freiermuth erinnerte daran, dass gerade dieses Gebiet auf des Messers Schneide gestanden habe. Man habe dort eine dörfliche Struktur, daher könne er die Argumente der Grünen nicht nachvollziehen. Es gebe für Arzheim noch keinen Plan, wie das Baugebiet aussehen soll. Mit dieser Ablehnung würden die Grünen die Arzheimer vor den Kopf stoßen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl sprach sich für eine behutsame Entwicklung in den Stadtdörfern aus. Daher werde die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Hartmann stellte fest, dass 65 % der Wohnhäuser in Landau Einfamilienhäuser seien. Es komme ja auf die Dichte in diesem Baugebiet aus. Deshalb lehne man dies ab. Die Grünen seien für eine ortsübliche Bebauung und das wäre zweieinhalbstöckig. Keiner habe etwas von Hochhäusern gesagt. Das eine sei der Preis und das andere der Bedarf und es gebe einen Bedarf an günstigem Wohnraum in der Stadt.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man alle Bereiche der Bedarfe, die durch die Studie klar wurden, bediene. Man sei hier auf allerbestem Wege.

 

Ratsmitglied Maier erinnerte daran, dass man heute nur einen Aufstellungsbeschluss fasse.

 

Ratsmitglied Lerch war der Meinung, dass sich die Grünen nicht immer nur die Rosinen herauspicken sollten, damit es für ihre Argumentation passe.                     


Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen nachfolgenden: