Sitzung: 19.03.2019 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/549/2019
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ vom Dezember 2018 entsprechend den in der als
Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des
Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 6
beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im
Frohnacker – 1. Teiländerung“ wird in der
Fassung vom Februar 2019 zur erneuten Offenlage, beschlossen. Die Begründung
wird gebilligt (Anlagen 1-3).
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf
des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ in der Fassung vom Februar 2019 nach § 4 a
Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V.
m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 22. Februar 2019, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Ratsmitglied Freiermuth lobt die Vorlage der Verwaltung. Hier sehe man, wie ein Baugebiet effektiv umgesetzt werde, um den dörflichen Charakter zu erhalten.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig: