Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung wird in der Fassung vom Februar 2019 zur erneuten Offenlage, beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung in der Fassung vom Februar 2019 nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Februar 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Freiermuth lobt die Vorlage der Verwaltung. Hier sehe man, wie ein Baugebiet effektiv umgesetzt werde, um den dörflichen Charakter zu erhalten.     


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig: