keinerlei weiteren Einwände mehr geltend zu machen.

 


Herr Lüchow berichtete von einem Treffen, das gemeinsam mit dem Vorsitzenden, Vertretern der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur , der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei am 28. Februar 2019 stattfand.

Dabei wurden nachfolgende Gesprächsergebnisse festgehalten:

 

In Fußgängerzonen ist gemäß StVO das Radfahren generell verboten. Ausnahmen davon werden jeweils an den Eingängen der Fußgängerzonen angebracht.

 

  • Es wurden zwei neue bzw. auch z.T. größere Schilder angebracht.
  • Generelle Bodenmarkierungen können nicht angebracht werden, da dies gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zulässig ist.
  • Lediglich am Beginn der Fußgängerzone am Schulhof wird ein entsprechendes Piktogram auf dem Boden markiert.

 

Auch wenn diese Regelungen rechtlich in Ordnung sind, sieht der Beirat diese allerdings nicht als ausreichend im Sinne des Antrages vom Dezember 2018 an.

 

 


Der Beirat beschloss einstimmig: