Sitzung: 13.03.2019 Beirat für ältere Menschen
keinerlei weiteren Einwände mehr geltend zu
machen.
Herr Lüchow
berichtete von einem Treffen, das gemeinsam mit dem Vorsitzenden, Vertretern
der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur , der Straßenverkehrsbehörde
und der Polizei am 28. Februar 2019 stattfand.
Dabei wurden
nachfolgende Gesprächsergebnisse festgehalten:
In Fußgängerzonen
ist gemäß StVO das Radfahren generell verboten. Ausnahmen davon werden jeweils
an den Eingängen der Fußgängerzonen angebracht.
- Es wurden zwei neue bzw. auch z.T. größere Schilder angebracht.
- Generelle Bodenmarkierungen können nicht angebracht werden, da
dies gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zulässig ist.
- Lediglich am Beginn der Fußgängerzone am Schulhof wird ein
entsprechendes Piktogram auf dem Boden markiert.
Auch wenn diese
Regelungen rechtlich in Ordnung sind, sieht der Beirat diese allerdings nicht
als ausreichend im Sinne des Antrages vom Dezember 2018 an.
Der Beirat beschloss einstimmig: