Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

der Erhöhung der Aufwandsentschädigung rückwirkend zum 1. Januar 2019 zuzustimmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 1. März 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Wagner bat um Mitteilung, ob man mit der Erhöhung auch rückwirkend zum 1. Januar 2018 machen könne.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass dies mit dem Kreis so abgesprochen sei.   


Der Stadtrat beschloss einstimmig: