Die Sitzungsvorlage ist jedem zugegangen. Die 1. Teiländerung sah der Ortsbeirat positiv.

 

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ergab eine Stellungnahme. Nach der Beteiligung der Behörden gab es 11 Stellungnahmen, wobei hiervon eine mit abwägungserheblichem Inhalt berücksichtigt wurde über die Trauf-und Firsthöhe.

 

Herr Freiermuth sprach ein großes Lob an die Stadtverwaltung aus, dass dies so mit aufgenommen wurde.

 

Es galt folgender

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Der Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung wird in der Fassung vom Februar 2019 zur erneuten Offenlage, beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung in der Fassung vom Februar 2019 nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

Der Ortsbeirat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.