Die Sitzungsvorlage
ist jedem zugegangen. Die 1. Teiländerung sah der Ortsbeirat positiv.
Das Ergebnis der
Öffentlichkeitsbeteiligung ergab eine Stellungnahme. Nach der Beteiligung der
Behörden gab es 11 Stellungnahmen, wobei hiervon eine mit abwägungserheblichem
Inhalt berücksichtigt wurde über die Trauf-und Firsthöhe.
Herr Freiermuth
sprach ein großes Lob an die Stadtverwaltung aus, dass dies so mit aufgenommen
wurde.
Es galt folgender
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ vom Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ wird in der Fassung vom Februar 2019 zur erneuten Offenlage, beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ in der Fassung vom Februar 2019 nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
Der Ortsbeirat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.