Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den drei Unterpunkten 3.1, 3.2 und 3.3 auf und erklärte, dass diese zusammen behandelt werden können. Er übergab das Wort an Herrn Schneider für weitere Ausführungen.

 

Herr Schneider erklärte, dass die beiden Anträge der FWG- und SPD-Stadtratsfraktionen seitens der Verwaltung geprüft wurden. Einige Maßnahmen, die in den Anträgen vorgeschlagen wurden, seien bereits in Textfestsetzungen verschiedener Bebauungspläne von Neubaugebieten enthalten. Die Verwaltung habe somit über die Baurechtschaffung die Möglichkeit entsprechende Verbote oder Pflichten zur Dach- und Vorgartenbegrünung zu regeln, was sie auch in Zukunft verstärkt tun werde. Weiterhin können Regelungen bei Grundstücksverkäufen der Stadt aufgenommen werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt, so Herr Schneider, sei die Sensibilisierung der Menschen für Umweltfragen und die damit einhergehenden positiven Aspekte für das Stadtklima insgesamt. Ziel sollte es sein, dass die Stadt nicht nur über rechtliche Vorgaben der Errichtung von Schottergärten entgegensteuert, sondern aktiv auch für eine klimaangepasste Stadtplanung und klimaangepasstes Bauen wirbt.

 

Der Vorsitzende war sich sicher, jeweils ein „Rezept“ zu finden, um vor allem bedarfsorientiert vorzugehen.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth, auf dessen Fraktion einer der Anträge (vgl. TOP 3.1) zurückzuführen ist, hob hervor, dass bei der Gestaltung der Gärten bzw. Grünflächen den Betroffenen Freiheiten und individuelle Möglichkeiten zugestanden werden sollten. Ihm und seiner Fraktion ging es vielmehr darum, die „Gärten des Grauens“, ohne jegliches Grün, zu verhindern.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold betonte ebenfalls, dass der Antrag seiner Stadtratsfraktion (vgl. TOP 3.2) den „Garten des Grauens“ zum Anlass nahm. Allerdings seien die Steingärten eher ein kleineres Problem. Ein weitaus größeres Problem stelle die Flächenversiegelung insgesamt dar. Als Beispiel nannte Herr Eisold die Versiegelung der großen Flächen „Im Löhl“ und des Ostbahnstraßenboulevards. Letzterer wäre sicherlich unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse anders gestaltet worden. Herr Eisold bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die Förderung von „Öko-Pflaster“ gering ausfalle und hier über weitere Möglichkeiten nachgedacht werden sollte.

Abschließend betonte Herr Eisold, dass die beiden Anträge in die richtige Richtung gehen würden.

 

Der Vorsitzende begrüßte die bereits getroffenen Initiativen des EWL (Entwässerungs- und Wirtschaftsbetriebe Landau) hinsichtlich der Förderung von versickerungsfähigem Pflaster. Zudem wurde ein Arbeitsauftrag an den EWL erteilt, wie die Erkenntnisse zu dem versickerungsfähigen Pflaster seien.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn hatte eine Verständnisfrage hinsichtlich der Verpflichtung von Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen.

 

Herr Schneider nahm auf Herrn Eichhorns Frage Bezug und erklärte, dass die Pflicht der Dachbegrünungen in Bebauungsplänen festsetzbar sei, das verpflichtende Errichten einer Photovoltaikanlage hingegen nicht. Der Gesetzgeber sehe vor, dass dem Bauherrn hinsichtlich der Energieversorgung eine Auswahlmöglichkeit gegeben werden müsse. Eine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen ist daher rechtlich nicht möglich.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler begrüßte die beiden Anträge. Sie würden ihm thematisch aus der „Seele sprechen“. Herr Lichtenthäler erwähnte, dass die Verwaltung bereits viele Maßnahmen vorstellte. In der Vergangenheit, gerade bei Gewerbeflächen, sei man großzügig gewesen und habe keine Verpflichtungen hinsichtlich von Dachbegrünungen o.ä. ausgesprochen. Heute gebe es dahingehend erfreulicherweise eine andere Auffassung.

Herr Lichtenthäler nahm außerdem Bezug auf Herrn Eisolds Wortmeldung zum Thema Förderung von versickerungsfähigem Pflaster. Entweder könne die Förderung für das Einbauen des Pflasters höher angesetzt oder im Gegenzug hierzu das nicht versickernde Oberflächenwasser teurer gemacht werden.

Abschließend erinnerte Herr Lichtenthäler daran, dass auch die Dachbegrünungen bzw. das Anlegen von Gärten in die neuaufzulegenden Gestaltungssatzungen einfließen könnten.

 

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 3.3 zur Kenntnis genommen erklärte.