Sitzung: 16.04.2019 Bauausschuss
Der Vorsitzende rief den
Tagesordnungspunkt samt den drei Unterpunkten 3.1, 3.2 und 3.3 auf und
erklärte, dass diese zusammen behandelt werden können. Er übergab das Wort an
Herrn Schneider für weitere Ausführungen.
Herr Schneider erklärte,
dass die beiden Anträge der FWG- und SPD-Stadtratsfraktionen seitens der
Verwaltung geprüft wurden. Einige Maßnahmen, die in den Anträgen vorgeschlagen
wurden, seien bereits in Textfestsetzungen verschiedener Bebauungspläne von
Neubaugebieten enthalten. Die Verwaltung habe somit über die Baurechtschaffung
die Möglichkeit entsprechende Verbote oder Pflichten zur Dach- und
Vorgartenbegrünung zu regeln, was sie auch in Zukunft verstärkt tun werde.
Weiterhin können Regelungen bei Grundstücksverkäufen der Stadt aufgenommen
werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, so Herr Schneider, sei die Sensibilisierung
der Menschen für Umweltfragen und die damit einhergehenden positiven Aspekte
für das Stadtklima insgesamt. Ziel sollte es sein, dass die Stadt nicht nur
über rechtliche Vorgaben der Errichtung von Schottergärten entgegensteuert,
sondern aktiv auch für eine klimaangepasste Stadtplanung und klimaangepasstes
Bauen wirbt.
Der Vorsitzende war sich
sicher, jeweils ein „Rezept“ zu finden, um vor allem bedarfsorientiert
vorzugehen.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth, auf dessen Fraktion einer der Anträge (vgl. TOP 3.1) zurückzuführen ist,
hob hervor, dass bei der Gestaltung der Gärten bzw. Grünflächen den Betroffenen
Freiheiten und individuelle Möglichkeiten zugestanden werden sollten. Ihm und
seiner Fraktion ging es vielmehr darum, die „Gärten des Grauens“, ohne
jegliches Grün, zu verhindern.
Ausschussmitglied Herr Eisold betonte ebenfalls, dass der Antrag seiner Stadtratsfraktion (vgl. TOP 3.2)
den „Garten des Grauens“ zum Anlass nahm. Allerdings seien die Steingärten eher
ein kleineres Problem. Ein weitaus größeres Problem stelle die
Flächenversiegelung insgesamt dar. Als Beispiel nannte Herr Eisold die
Versiegelung der großen Flächen „Im Löhl“ und des Ostbahnstraßenboulevards.
Letzterer wäre sicherlich unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse
anders gestaltet worden. Herr Eisold bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die
Förderung von „Öko-Pflaster“ gering ausfalle und hier über weitere Möglichkeiten
nachgedacht werden sollte.
Abschließend betonte Herr Eisold, dass die beiden Anträge in die richtige
Richtung gehen würden.
Der Vorsitzende begrüßte
die bereits getroffenen Initiativen des EWL (Entwässerungs- und
Wirtschaftsbetriebe Landau) hinsichtlich der Förderung von versickerungsfähigem
Pflaster. Zudem wurde ein Arbeitsauftrag an den EWL erteilt, wie die
Erkenntnisse zu dem versickerungsfähigen Pflaster seien.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn hatte eine Verständnisfrage hinsichtlich der Verpflichtung von
Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen.
Herr Schneider nahm auf
Herrn Eichhorns Frage Bezug und erklärte, dass die Pflicht der Dachbegrünungen
in Bebauungsplänen festsetzbar sei, das verpflichtende Errichten einer
Photovoltaikanlage hingegen nicht. Der Gesetzgeber sehe vor, dass dem Bauherrn
hinsichtlich der Energieversorgung eine Auswahlmöglichkeit gegeben werden
müsse. Eine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen ist daher
rechtlich nicht möglich.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler begrüßte die beiden Anträge. Sie würden ihm thematisch aus der „Seele
sprechen“. Herr Lichtenthäler erwähnte, dass die Verwaltung bereits viele
Maßnahmen vorstellte. In der Vergangenheit, gerade bei Gewerbeflächen, sei man
großzügig gewesen und habe keine Verpflichtungen hinsichtlich von
Dachbegrünungen o.ä. ausgesprochen. Heute gebe es dahingehend erfreulicherweise
eine andere Auffassung.
Herr Lichtenthäler nahm außerdem Bezug auf Herrn Eisolds Wortmeldung zum
Thema Förderung von versickerungsfähigem Pflaster. Entweder könne die Förderung
für das Einbauen des Pflasters höher angesetzt oder im Gegenzug hierzu das
nicht versickernde Oberflächenwasser teurer gemacht werden.
Abschließend erinnerte Herr Lichtenthäler daran, dass auch die
Dachbegrünungen bzw. das Anlegen von Gärten in die neuaufzulegenden
Gestaltungssatzungen einfließen könnten.
Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende den
Tagesordnungspunkt 3.3 zur Kenntnis genommen erklärte.