Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird zugestimmt, dass notwendige Personalentscheidungen, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses nach § 47 Abs. 2 GemO unterliegen, in den sitzungsfreien Zeiträumen zwischen

 

-       3. April 2019 und 27. April 2019 sowie

-       22. Mai 2019 und 23. August 2019

 

von der Verwaltung getroffen werden können.

 

Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 bzw. am 10. September 2019 über die jeweilige Personalentscheidung unterrichtet.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 20. März 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Hartmann erklärte, dass man unter der Prämisse zustimmen werde, dass erst der neue Stadtrat über die Besetzung der Stelle des Klimaschutzmanagers entscheidet.   


Der Stadtrat beschloss einstimmig: