Sitzung: 16.04.2019 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/555/2019
Der Vorsitzende erläuterte
beim Aufrufen der Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und
Stadtentwicklung vom 26.03.2019, die der Niederschrift als Anlage beigefügt
ist, dass seitens des Bauausschusses um eine Sachstandsmitteilung gebeten
wurde, die nun in Form der Informationsvorlage erfolgte. Er übergab sodann das
Wort an die Ausschussmitglieder.
Ausschussmitglied Herr Lerch bezeichnete die Thematik als „Never Ending Story“ und erinnerte an einen
Beschluss im Jahr 2016, bei dem mit „Bauchkribbeln“ einer Nutzung als
Ferienwohnung zugestimmt wurde. Nun würde sich trotz vieler Zugeständnisse bei
dem „Filetgrundstück“ nichts tun. Was bedeute eine „Nutzung anstreben“ für den
Bauherrn? Herr Lerch befürchtete, dass der Bauherr die Stadt an der „Nase
herumführe“. Wieso sei man hier so nachsichtig?
Ausschussmitglied Frau Heidbreder fragte nach der weiteren Zeitschiene.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth war wie sein Vorredner Herr Lerch der Meinung, dass der Bauherr die Stadt
an dem „Nasenring“ herumführe. Er äußerte daher seinen Ärger und hinterfragte
die Absicht des Bauherrn, denn dieser „macht was er will“. Das Areal des
ehemaligen Schlachthofes befände sich an einer repräsentativen Stelle.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn befürchtete, dass der Bauherr durch eine „Hintertür“ zur Nutzung als
Ferienwohnung gelangen wollte.
Herr Schneider nahm auf
die Wortmeldungen Bezug und berichtete, dass der Bauherr seit einem halben Jahr
aktiv war und die Sanierung des Turms kurz vor dem Abschluss stünde.
Vorgefundene Altlasten verzögerten den Fortschritt der Baumaßnahme. Herr
Schneider versicherte dem Bauausschuss, dass das Vorhaben „im Auge behalten“
werde und dahingehend ein Kontakt mit dem Bauherrn vorhanden sei. Dies treffe
insbesondere auf den geplanten Neubau zu, der noch nicht begonnen wurde und
zeitnah fertigzustellen sei. Herr Schneider schlug abschließend vor, das
Projekt bis zum Ende der Sommerpause zu beobachten und sich dann, sofern sich
kein Fortschritt zeige, mit einer Vertragsstrafe oder gar einer Rückabwicklung
des Kaufvertrages zu beschäftigen.
Ausschussmitglied Herr Lerch wollte wissen, welche rechtlichen „Instrumentarien“ es gebe.
Herr Schneider erklärte in
Bezug auf Herrn Lerchs Frage, dass die Zeitspanne für die Umsetzung der
gesamten Maßnahme (Sanierung des Schlachthofturms und angrenzender Neubau) mit
dem Bauherrn ursprünglich bis Oktober 2019 vertraglich vereinbart wurde. Die
Einhaltung des angestrebten Zeitfensters sei insbesondere für den Neubau nicht
mehr realistisch. Herr Schneider wies darauf hin, dass die aufgefundenen
Altlasten und deren Sanierung bei der Betrachtung des Sachverhalts
berücksichtigt werden müssten. Sogar die Stadt sei anteilig vertraglich
verpflichtet bei der Altlastenbeseitigung bzw. -sanierung mitzuwirken. Aufgrund
dessen schlug Herr Schneider vor, den Kontakt mit dem Bauherrn zu halten sowie
den Sachverhalt im Herbst 2019 aufzugreifen und über die weitere Vorgehensweise
zu beratschlagen.
Es ergaben sich keine weiteren Wortmeldungen, so dass der Vorsitzende die
Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte und ebenfalls den
Vorschlag unterbreitete, das Thema im Herbst 2019 erneut zu behandeln.