Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

 

 


Der Vorsitzende erläuterte beim Aufrufen der Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26.03.2019, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, dass seitens des Bauausschusses um eine Sachstandsmitteilung gebeten wurde, die nun in Form der Informationsvorlage erfolgte. Er übergab sodann das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch bezeichnete die Thematik als „Never Ending Story“ und erinnerte an einen Beschluss im Jahr 2016, bei dem mit „Bauchkribbeln“ einer Nutzung als Ferienwohnung zugestimmt wurde. Nun würde sich trotz vieler Zugeständnisse bei dem „Filetgrundstück“ nichts tun. Was bedeute eine „Nutzung anstreben“ für den Bauherrn? Herr Lerch befürchtete, dass der Bauherr die Stadt an der „Nase herumführe“. Wieso sei man hier so nachsichtig?

 

Ausschussmitglied Frau Heidbreder fragte nach der weiteren Zeitschiene.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth war wie sein Vorredner Herr Lerch der Meinung, dass der Bauherr die Stadt an dem „Nasenring“ herumführe. Er äußerte daher seinen Ärger und hinterfragte die Absicht des Bauherrn, denn dieser „macht was er will“. Das Areal des ehemaligen Schlachthofes befände sich an einer repräsentativen Stelle.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn befürchtete, dass der Bauherr durch eine „Hintertür“ zur Nutzung als Ferienwohnung gelangen wollte.

 

Herr Schneider nahm auf die Wortmeldungen Bezug und berichtete, dass der Bauherr seit einem halben Jahr aktiv war und die Sanierung des Turms kurz vor dem Abschluss stünde. Vorgefundene Altlasten verzögerten den Fortschritt der Baumaßnahme. Herr Schneider versicherte dem Bauausschuss, dass das Vorhaben „im Auge behalten“ werde und dahingehend ein Kontakt mit dem Bauherrn vorhanden sei. Dies treffe insbesondere auf den geplanten Neubau zu, der noch nicht begonnen wurde und zeitnah fertigzustellen sei. Herr Schneider schlug abschließend vor, das Projekt bis zum Ende der Sommerpause zu beobachten und sich dann, sofern sich kein Fortschritt zeige, mit einer Vertragsstrafe oder gar einer Rückabwicklung des Kaufvertrages zu beschäftigen.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch wollte wissen, welche rechtlichen „Instrumentarien“ es gebe.

 

Herr Schneider erklärte in Bezug auf Herrn Lerchs Frage, dass die Zeitspanne für die Umsetzung der gesamten Maßnahme (Sanierung des Schlachthofturms und angrenzender Neubau) mit dem Bauherrn ursprünglich bis Oktober 2019 vertraglich vereinbart wurde. Die Einhaltung des angestrebten Zeitfensters sei insbesondere für den Neubau nicht mehr realistisch. Herr Schneider wies darauf hin, dass die aufgefundenen Altlasten und deren Sanierung bei der Betrachtung des Sachverhalts berücksichtigt werden müssten. Sogar die Stadt sei anteilig vertraglich verpflichtet bei der Altlastenbeseitigung bzw. -sanierung mitzuwirken. Aufgrund dessen schlug Herr Schneider vor, den Kontakt mit dem Bauherrn zu halten sowie den Sachverhalt im Herbst 2019 aufzugreifen und über die weitere Vorgehensweise zu beratschlagen.

 

 

Es ergaben sich keine weiteren Wortmeldungen, so dass der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte und ebenfalls den Vorschlag unterbreitete, das Thema im Herbst 2019 erneut zu behandeln.