Sitzung: 16.04.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/556/2019
Beschlussvorschlag:
1.
Für das
in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „F1 Neuaufstellung II, 1. Teiländerung" gemäß § 12 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage
des Geltungsbereichs, dem Antrag und dem Lageplan zur Vorhabenplanung
vorzunehmen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem
Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.
Der Vorsitzende wies in seiner Einleitung zur Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26.03.2019, auf die verwiesen wird, darauf hin, dass es sich um einen Abbruch und moderneren Neubau des vorhandenen Lebensmittelmarktes handle, welcher an seine Leistungsgrenzen stieß. Da es keine Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder gab, empfahl der Bauausschuss direkt einstimmig dem Hauptausschuss und dem Stadtrat den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.