Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene BebauungsplanF1 Neuaufstellung II, 1. Teiländerung" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Geltungsbereichs, dem Antrag und dem Lageplan zur Vorhabenplanung vorzunehmen.

 

3.         Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende wies in seiner Einleitung zur Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26.03.2019, auf die verwiesen wird, darauf hin, dass es sich um einen Abbruch und moderneren Neubau des vorhandenen Lebensmittelmarktes handle, welcher an seine Leistungsgrenzen stieß. Da es keine Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder gab, empfahl der Bauausschuss direkt einstimmig dem Hauptausschuss und dem Stadtrat den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.