Sitzung: 08.05.2019 Sportausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 400/119/2019
I. (einstimmig):
Der Sportausschuss stimmt der Vorschlagsliste für die Verleihung der Landauer Stadtsporturkunde für das Sportjahr 2018 betreffend der grün und rot markierten Fälle jeweils einstimmig zu, so dass die grün markierten Fälle mit einer Ehrung bedacht werden, die rot markierten dagegen nicht.
II. (einstimmig):
Die hellblau markierten Fällen erhalten keine Ehrung.
III. (mit 8 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen):
Die pinkfarben markierten Fälle erhalten eine Sonderehrung im Rahmen der Verleihungsordnung.
IV. (einstimmig):
Die Verwaltung erhält den Auftrag, einen Vorschlag für eine gesonderte Schulsportehrung zu erarbeiten.
Der Vorsitzende teilte den Anwesenden mit, dass der Termin für die Sportlerehrung in diesem Jahr für den 3. Juni angesetzt sei, die Mitglieder des Sportausschusses diesbezüglich im Anschluss an die Ausschusssitzung und den entsprechenden Beschluss über die Ehrungen zeitnah eine Einladung erhalten würden. Daraufhin erläuterte er, nach Vorstellung von Frau Mayer als neue Schriftführerin, Sachgebietsleiterin Sport und damit für die Vorlage zuständige Mitarbeiterin, die Sitzungsvorlage des Amtes für Schulen, Kultur und Sport vom 10.04.2019, die nebst Anlagen der Niederschrift beigefügt ist.
Es schloss sich eine Diskussion insbesondere betreffend der in der Anlage zur Vorlage pinkfarben (Anmerkung: Frage der Ehrung einer Schulmannschaft) und hellblau markierten Fälle (Anmerkung: Frage der Ehrung von Vereinssportlern nach Ziffer VII der Verleihungsordnung) an.
Ausschussmitglied Herr Ralf Eggers meinte, die Ehrungen sollten nicht inflationär werden.
Er regte an, alle Vereine wegen der Ehrungsordnung anzuschreiben bzw. diesen die Ordnung zu übersenden, damit es kein Kommunikationsproblem gibt und die Vereine direkt wissen, woran sie sind.
Für die Zukunft solle evtl. eine Änderung der Ehrungsordnung angestrebt werden.
Ausschussmitglied Günter Scharhag sagte, dass die Ehrungsordnung aus seiner Sicht eindeutig sei und es keine Ausdehnung auf die Schulen geben sollte. Wer Sport treiben könne und wolle, könne sich auch einem Verein anschließen.
Der Vorsitzende warf ein, dass eine Änderung der Ehrungsordnung grds. möglich sei.
Ausschussmitglied Herr Aydin Tas brachte vor, dass er die Angelegenheit anders sehe als Herr Scharhag und auch über eine Würdigung des Schulsports nachgedacht werden sollte.
Herr Frank Zaucker warf ein, dass Ziffer VI. der Verleihungsordnung als Begründung für eine Versagung nur schwer anwendbar sei, da viele der Sportler sicherlich auch Mitglied eines Landauer Vereins seien.
Er persönlich sprach sich für eine Ehrung aus, da es sich um eine Mannschaftssportart handele und es bereits in der Vergangenheit eine Ehrung für Schüler des MSG gab.
Eine Ablehnung bedürfte einer guten Begründung, so die Meinung von Herrn Zaucker.
Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass das MSG aktuell initiativ auf das Amt für Schulen, Kultur und Sport zugekommen war, die Schulen also nicht grds. angeschrieben wurden und es denkbar wäre, dass sich andere Schule ggfs. beschweren.
Herr Manfred Ecker meinte, dass den Vereinen ihre besondere Stellung nicht weggenommen werden sollte und die Verleihungsordnung daher so belassen werden sollte, wie sie aktuell ist.
Stattdessen sollte man vielleicht eine andere Möglichkeit der Anerkennung in den Blick nehmen.
Ausschussmitglied Herr Andreas Barlang erläuterte zur von Herrn Zaucker eingebrachten Thematik, dass sicherlich viele Schüler auch Mitglied eines Landauer Vereins seien, dass sich mit den Ganztagesschulen aber eine Entwicklung dahingehend ergeben habe, dass sporttreibende Schüler nicht zwingend auch Vereinsmitglieder seien.
Dass es bei entsprechender Leistung eine Ehrung geben solle, stand für Ausschussmitglied Herr Wolfgang Harsch nicht zur Frage, fraglich sei jedoch, ob eine solche über die Stadt laufen müsse.
Grds. seien alle sportlichen Leistungen ehrbar, egal ob in Schule oder Verein, jedoch sollten die Ehrungen nicht inflationär werden.
Ausschussmitglied Frau Renate Steigner-Brecht stellte die Frage der Grenzziehung und wies darauf hin, dass auch behinderte Sportlerinnen und Sportler bedacht werden sollten.
Eine Ehrung der Schulmannschaft sollte erfolgen, jedoch in einem anderen Rahmen.
Der Vorsitzende schlug daraufhin vor, einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung zu geben, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie schulische Leistungen besonders, außerhalb der Stadtsporturkunde, geehrt werden könnten.
Herr Frank Zaucker wies danach u.a. auf das hohe Niveau bei der Veranstaltung „Jugend trainiert für Olympia“ hin und sprach sich für eine Ehrung entsprechend des Antrages des MSG aus.
Herr Hans-Peter Herberger sagte, dass ein entsprechender Erfolg auch selten vorkäme und man nicht von einer inflationären Welle ausgehen müsse.
Auch Ausschussmitglied Herr Aydin Tas meinte, dass die Leistung der Mannschaft des MSG gewürdigt werden sollte.
Frau Julia Mayer erläuterte
1. (zur entsprechenden Anregung von Ausschussmitglied Ralf Eggers), dass die Vereine alle zu Jahresbeginn betreffend der Ehrung angeschrieben wurden und die Verleihungsordnung den Anschreiben beigefügt wurde;
2., dass die Schüler des MSG bereits eine Anerkennung auf anderem Wege (nicht von städtischer Seite) erhalten haben.
Der Vorsitzende leitete daraufhin zur Abstimmung über.
Der Sportausschuss beschloss: