Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

die in der Anlage dargestellte Fortschreibung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Oberbürgermeisters gemäß dem Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 


Der Vorsitzende war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Den Vorsitz übernahm Herr Beigeordneter Klemm.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 3. April 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig: