Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Übernahme der Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung nach § 7 Nr. 3 der StVRZustV zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beauftragt die Verwaltung die Übertragung der Aufgaben bei den zuständigen Stellen zu beantragen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Ordnungsabteilung vom 13. März 2019, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass die Intention dieser Vorlage der CDU-Fraktion notwendig und sinnhaft erscheine. Der Bedarf sei vorhanden und es würden sich Synergieeffekte ergeben. Die Ursache aber für diese Situation liege in der Personalstärke der Polizei, bei der nach Vorgabe des Landes 40 Sollstellen nicht besetzt seien. Diese Kontrollen in der Fußgängerzone seien eine überschaubare Sache. Wenn man aber den fließenden Verkehr auch so regeln wolle, dann werde dies bei der CDU Bedenken auslösen. Dieser Sitzungsvorlage aber stimme die CDU-Stadtratsfraktion zu.

 

Ratsmitglied Maier begrüßte die Vorlage, die aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. Die SPD-Stadtratsfraktion stehe voll hinter diesem Vorschlag und hoffe, dass es in dieser Richtung weitergehe.

 

Ratsmitglied Hartmann war der Meinung, dass eigentliches Thema die Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs sei. Alles andere sei nur nachgelagert. Es gebe bereits viele Städte in Rheinland-Pfalz, die dies bereits machen würden mit vielen positiven Ergebnissen. In dieser Vorlage sei die wichtigste Frage nicht geklärt, da die Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs fehle. Daher werde sich die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion enthalten. Man wolle eine Klärung, warum die Verwaltung nun nochmal 6 Monate benötigt, um die Fragen zur Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs zu prüfen.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass man mit der heutigen Entscheidung kein organisatorisches und wirtschaftliches Risiko übernehme. Die Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs sei eine ganz andere Logistik mit einer ganz anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Dimension. Man brauche die Zeit, um dies umfassend und verantwortungsvoll zu prüfen.

 

Ratsmitglied Hartmann entgegnete, dass es dann ja kein Problem sein könne, eine Aufstellung zu machen über das was bisher recherchiert worden sei. In den Städten, die dies machen, gebe es eine Übergangszeit von 15 bis 18 Monaten um Personal entsprechend zu schulen und die Logistik aufzubauen. 

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass der momentane Zustand so nicht bleiben könne. Man müsse das Ordnungsamt stärken, ihnen eine Handhabe zum eingreifen geben. Es sei ja ein allgemeiner grundsätzlicher Trend, den man auch in Fragen der Verschmutzung der Innenstädte beobachten könne. Diese Vorlage sei ein Versuch, die Dinge in den Griff zu bekommen. Die FWG-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl stimmte für die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage ebenfalls zu. Das Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit sei im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

 

Ratsmitglied Lerch unterstrich, dass die Frage der generellen Übernahme des fließenden Verkehrs Synergieeffekte auch für die Stadt bringen müsse. Dann könne man auch darüber differenziert diskutieren. Aber es könne doch wohl nicht richtig sein, dass das Land 40 Stellen bei der Polizei einspare, wenn die Stadt diese Aufgabe übernehme.         


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig bei 3 Enthaltungen nachfolgenden