Sitzung: 07.05.2019 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 320/128/2019
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
Übernahme der Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung nach § 7 Nr. 3 der
StVRZustV zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beauftragt die Verwaltung die
Übertragung der Aufgaben bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der
Ordnungsabteilung vom 13. März 2019, auf die hingewiesen wird.
Ratsmitglied
Lerch erklärte, dass die
Intention dieser Vorlage der CDU-Fraktion notwendig und sinnhaft erscheine. Der
Bedarf sei vorhanden und es würden sich Synergieeffekte ergeben. Die Ursache
aber für diese Situation liege in der Personalstärke der Polizei, bei der nach Vorgabe
des Landes 40 Sollstellen nicht besetzt seien. Diese Kontrollen in der
Fußgängerzone seien eine überschaubare Sache. Wenn man aber den fließenden
Verkehr auch so regeln wolle, dann werde dies bei der CDU Bedenken auslösen.
Dieser Sitzungsvorlage aber stimme die CDU-Stadtratsfraktion zu.
Ratsmitglied
Maier begrüßte die Vorlage,
die aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. Die
SPD-Stadtratsfraktion stehe voll hinter diesem Vorschlag und hoffe, dass es in
dieser Richtung weitergehe.
Ratsmitglied
Hartmann war der Meinung,
dass eigentliches Thema die Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs
sei. Alles andere sei nur nachgelagert. Es gebe bereits viele Städte in
Rheinland-Pfalz, die dies bereits machen würden mit vielen positiven
Ergebnissen. In dieser Vorlage sei die wichtigste Frage nicht geklärt, da die
Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs fehle. Daher werde sich die
Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion enthalten. Man wolle eine Klärung,
warum die Verwaltung nun nochmal 6 Monate benötigt, um die Fragen zur Übernahme
der Überwachung des fließenden Verkehrs zu prüfen.
Der Vorsitzende stellte klar, dass man mit der heutigen
Entscheidung kein organisatorisches und wirtschaftliches Risiko übernehme. Die
Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs sei eine ganz andere Logistik
mit einer ganz anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Dimension. Man brauche
die Zeit, um dies umfassend und verantwortungsvoll zu prüfen.
Ratsmitglied
Hartmann entgegnete, dass es
dann ja kein Problem sein könne, eine Aufstellung zu machen über das was bisher
recherchiert worden sei. In den Städten, die dies machen, gebe es eine
Übergangszeit von 15 bis 18 Monaten um Personal entsprechend zu schulen und die
Logistik aufzubauen.
Ratsmitglied
Freiermuth erklärte, dass
der momentane Zustand so nicht bleiben könne. Man müsse das Ordnungsamt
stärken, ihnen eine Handhabe zum eingreifen geben. Es sei ja ein allgemeiner
grundsätzlicher Trend, den man auch in Fragen der Verschmutzung der Innenstädte
beobachten könne. Diese Vorlage sei ein Versuch, die Dinge in den Griff zu
bekommen. Die FWG-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen.
Ratsmitglied Dr.
Migl stimmte für die Pfeffer
und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage ebenfalls zu. Das Ziel der Erhöhung der
Verkehrssicherheit sei im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.
Ratsmitglied Lerch unterstrich, dass die Frage der generellen Übernahme des fließenden Verkehrs Synergieeffekte auch für die Stadt bringen müsse. Dann könne man auch darüber differenziert diskutieren. Aber es könne doch wohl nicht richtig sein, dass das Land 40 Stellen bei der Polizei einspare, wenn die Stadt diese Aufgabe übernehme.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig bei 3 Enthaltungen nachfolgenden