Sitzung: 14.05.2019 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/562/2019
Beschlussvorschläge:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans F 7 „Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße“ vom Juli 2017
entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom April 2019
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans F 7 „Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße“ vom Juli 2017 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom April 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans F 7 „Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße“ wird in der Fassung vom 23. April 2019 zur Offenlage, beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans F 7 „Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße“ in der Fassung vom 23. April 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorsitzende wies in seiner Einleitung zur Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 24.04.2019, auf die verwiesen wird, darauf hin, dass bei dem Bauvorhaben bereits in den Gremien über die Quotierung beraten wurde. Die Veräußerung eines Viertels der Wohneinheiten werde demnach nur an Personen und Haushalte erfolgen, die einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorlegen können.
Da es keine Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder gab, beschloss der Bauausschuss mehrheitlich bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung die nachgenannten Beschlussvorschläge.