Sitzung: 07.05.2019 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 230/368/2019
1. Die Stadt Landau in der Pfalz überträgt, in
Abänderung der Beschlussfassung vom 21. Mai 2013 (Sitzungsvorlage 230/173/2013,
vom 13. Mai 2013), eine Teilfläche von ca. 5.450 qm des städtischen Grundstücks
Fl.St.Nr. 5036/29 (Gemarkung Landau) an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement
Landau in der Pfalz (GML), zum Bau von
Mietwohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, zu mindestens 80 %, hiervon
1/3 im sog. ersten Förderweg, 2/3 im sog. zweiten Förderweg.
2. Der Eigenbetrieb GML erstattet einen Betrag von 1.120.000 Mio.
EURO an den städtischen Haushalt. Fälligkeitstermin ist der 15.01.2020.
3.
Die zu übertragende Teilfläche
ist zu vermessen. Die Kosten der Vermessung und der damit in Zusammenhang
stehenden Nebenkosten trägt der Eigenbetrieb GML. Der ggf. erforderliche
Ausgleich für eine Mehr- oder Minderfläche erfolgt auf der Basis von 205,50
€/qm.
4.
Der Eigenbetrieb GML trägt die
Kosten der Hausanschlüsse von der Erlenbachstraße ab und errichtet die
erforderliche Zufahrt. Diese Kosten wurden bei der Kaufpreisfindung
berücksichtigt.
5.
Der Eigenbetrieb GML wird
beauftragt, sofort mit den Planungsleistungen für dieses Neubauvorhaben zu
beginnen.
6.
Der Eigenbetrieb GML wird
beauftragt, den an den städtischen Haushalt zu leistenden Erstattungsbetrag und
die Nebenkosten im nächsten aufzustellenden Wirtschaftsplan einzuplanen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der
Liegenschaftsabteilung vom 29. April 2019, auf die hingewiesen wird.
Ratsmitglied
Eisold erinnerte an den
Beschluss zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Gerade dieses
Grundstück sei sehr gut geeignet für städtischen Wohnungsbau. Er bitte um einen
Sachstand hinsichtlich der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft.
Der Vorsitzende erwiderte, dass dieses Vorgehen der
Beschlusslage entspreche. Dies bedeute, dass man sich vorrangig um Wohnungsbau
kümmere. Am 22. Mai werde es den Spatenstich zum Wohnungsbauprojekt im
Guldengewann geben. Der neue Stadtrat müsse dann überlegen, ob man es dauerhaft
beim GML belasse oder in die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft gehe.
Ratsmitglied
Hartmann entgegnete, dass
trotzdem ein Grundsatzbeschluss fehle, wie man es machen will und zwar
unabhängig davon, wo und wie es letztendlich angesiedelt sei.
Der Vorsitzende unterstrich, dass die Gesamtstrategie der
Businessplan sei, in 10 Jahren den Bestand von 250 Wohnungen zu verdoppeln und
dabei vorrangig, auf den sozialen Wohnungsbau zu setzen. Dies funktioniere im
Moment mit dem gewährten Sonderkreditkontingent.
Ratsmitglied
Hartmann hielt dem entgegen,
dass man nicht pro Projekt schauen, sondern eine Gesamtstrategie entwickeln
sollte. Man sollte hier keine PR vor der Wahl machen, sondern das Thema
ernsthaft angehen.
Ratsmitglied
Freiermuth erinnerte daran,
dass man schon lange überlege, wie wir es machen. Jetzt sei man auf einem guten
Weg. Mit diesem Projekt in der Haardtstraße werde viel für den sozialen
Wohnungsbau getan. Hier werde ein weiterer Meilenstein gesetzt, den man nicht
schlecht reden sollte.
Ratsmitglied Dr.
Migl empfand es als positiv,
dass man hier vorankomme. Sie finde es durchaus passend, die Umsetzung dieses
Projektes an das GML zu übertragen. Schön sei auch, dass es sofort in die
Planung gehe. Grundsätzlich sei die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der
Meinung, dass das GML dies auch in Zukunft stemmen könne und man nicht zwingend
eine eigene Wohnungsbaugesellschaft brauche.
Ratsmitglied
Lerch war der Meinung, dass
es sicherlich richtig sei, dass man eine Gesamtstrategie brauche. Hier aber
biete sich die Chance, auf einem städtischen Filetstück zu bauen. Diese
Gelegenheit habe man in Anspruch genommen. Dies habe mit PR vor der Wahl nichts
zu tun.
Ratsmitglied
Maier unterstrich, dass es
Glück gewesen sei, so ein Grundstück in dieser Lage zu bekommen.
Ratsmitglied
Hartmann betonte, dass die
Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen werde. Mit diesem
Projekt sei dann aber bereits ein Drittel des geförderten Mietwohnungsbaus
abgearbeitet. Folglich müssten die folgenden Projekte einen immer geringeren
Anteil an gefördertem Mietwohnungsbau haben. Daher wäre aus seiner Sicht ein
Gesamtkonzept wichtig gewesen.
Der Vorsitzende stellte klar, dass man eine Kreditauflage
habe. Daher müsse man mit den Förderrichtlinien arbeiten, zumindest solange bis
man eigenes Geld erwirtschaftet habe.
Ratsmitglied
Freiermuth bat um Auskunft,
ob man bei dieser Maßnahme eine Landesförderung in Anspruch nehmen könne.
Der Vorsitzende bejahte dies.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig: