Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.  Die Stadt Landau in der Pfalz überträgt, in Abänderung der Beschlussfassung vom 21. Mai 2013 (Sitzungsvorlage 230/173/2013, vom 13. Mai 2013), eine Teilfläche von ca. 5.450 qm des städtischen Grundstücks Fl.St.Nr. 5036/29 (Gemarkung Landau) an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement Landau in der Pfalz (GML), zum Bau von Mietwohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, zu mindestens 80 %, hiervon 1/3 im sog. ersten Förderweg, 2/3 im sog. zweiten Förderweg.

 

2.  Der Eigenbetrieb GML erstattet einen Betrag von 1.120.000 Mio. EURO an den städtischen Haushalt. Fälligkeitstermin ist der 15.01.2020.

 

3.   Die zu übertragende Teilfläche ist zu vermessen. Die Kosten der Vermessung und der damit in Zusammenhang stehenden Nebenkosten trägt der Eigenbetrieb GML. Der ggf. erforderliche Ausgleich für eine Mehr- oder Minderfläche erfolgt auf der Basis von 205,50 €/qm.

 

4.   Der Eigenbetrieb GML trägt die Kosten der Hausanschlüsse von der Erlenbachstraße ab und errichtet die erforderliche Zufahrt. Diese Kosten wurden bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt.

 

5.  Der Eigenbetrieb GML wird beauftragt, sofort mit den Planungsleistungen für dieses Neubauvorhaben zu beginnen.

 

6.   Der Eigenbetrieb GML wird beauftragt, den an den städtischen Haushalt zu leistenden Erstattungsbetrag und die Nebenkosten im nächsten aufzustellenden Wirtschaftsplan einzuplanen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 29. April 2019, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Eisold erinnerte an den Beschluss zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Gerade dieses Grundstück sei sehr gut geeignet für städtischen Wohnungsbau. Er bitte um einen Sachstand hinsichtlich der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass dieses Vorgehen der Beschlusslage entspreche. Dies bedeute, dass man sich vorrangig um Wohnungsbau kümmere. Am 22. Mai werde es den Spatenstich zum Wohnungsbauprojekt im Guldengewann geben. Der neue Stadtrat müsse dann überlegen, ob man es dauerhaft beim GML belasse oder in die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft gehe.

 

Ratsmitglied Hartmann entgegnete, dass trotzdem ein Grundsatzbeschluss fehle, wie man es machen will und zwar unabhängig davon, wo und wie es letztendlich angesiedelt sei.

 

Der Vorsitzende unterstrich, dass die Gesamtstrategie der Businessplan sei, in 10 Jahren den Bestand von 250 Wohnungen zu verdoppeln und dabei vorrangig, auf den sozialen Wohnungsbau zu setzen. Dies funktioniere im Moment mit dem gewährten Sonderkreditkontingent.

 

Ratsmitglied Hartmann hielt dem entgegen, dass man nicht pro Projekt schauen, sondern eine Gesamtstrategie entwickeln sollte. Man sollte hier keine PR vor der Wahl machen, sondern das Thema ernsthaft angehen.

 

Ratsmitglied Freiermuth erinnerte daran, dass man schon lange überlege, wie wir es machen. Jetzt sei man auf einem guten Weg. Mit diesem Projekt in der Haardtstraße werde viel für den sozialen Wohnungsbau getan. Hier werde ein weiterer Meilenstein gesetzt, den man nicht schlecht reden sollte.

 

Ratsmitglied Dr. Migl empfand es als positiv, dass man hier vorankomme. Sie finde es durchaus passend, die Umsetzung dieses Projektes an das GML zu übertragen. Schön sei auch, dass es sofort in die Planung gehe. Grundsätzlich sei die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Meinung, dass das GML dies auch in Zukunft stemmen könne und man nicht zwingend eine eigene Wohnungsbaugesellschaft brauche.

 

Ratsmitglied Lerch war der Meinung, dass es sicherlich richtig sei, dass man eine Gesamtstrategie brauche. Hier aber biete sich die Chance, auf einem städtischen Filetstück zu bauen. Diese Gelegenheit habe man in Anspruch genommen. Dies habe mit PR vor der Wahl nichts zu tun.

 

Ratsmitglied Maier unterstrich, dass es Glück gewesen sei, so ein Grundstück in dieser Lage zu bekommen.

 

Ratsmitglied Hartmann betonte, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen werde. Mit diesem Projekt sei dann aber bereits ein Drittel des geförderten Mietwohnungsbaus abgearbeitet. Folglich müssten die folgenden Projekte einen immer geringeren Anteil an gefördertem Mietwohnungsbau haben. Daher wäre aus seiner Sicht ein Gesamtkonzept wichtig gewesen.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass man eine Kreditauflage habe. Daher müsse man mit den Förderrichtlinien arbeiten, zumindest solange bis man eigenes Geld erwirtschaftet habe.

 

Ratsmitglied Freiermuth bat um Auskunft, ob man bei dieser Maßnahme eine Landesförderung in Anspruch nehmen könne.

 

Der Vorsitzende bejahte dies.              


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig: