Sitzung: 14.05.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 610/564/2019
Beschlussvorschläge:
1. Die Rechtsverordnung über die Unterschutzstellung der Denkmalzone/ Bauliche Gesamtanlage „Festungsanlagen“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Rechtsverordnung über die Unterschutzstellung der Denkmalzone/ Grabungsschutzgebiet „Festungsanlagen“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Vorsitzende leitete in
die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom
26.04.2019 ein, auf die verwiesen wird. Inhaltlich gebe es nichts Neues zu
berichten, da in der Zwischenzeit bereits die Unterschutzstellung der Festung
erfolgte und die zu beschließende Rechtsverordnung gemeinsam in vorangegangenen
Bauausschusssitzungen besprochen wurde. Nun gehe es letztlich darum die
Rechtsverordnung für das größte Flächendenkmal in Rheinland-Pfalz in Kraft zu
setzen. Weitere Aufgaben, die sich hieraus ergeben, werden anschließend im
Denkmalzielplan definiert. Sein Dank für die herausragende Zusammenarbeit
richtete sich an die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) und alle
Beteiligten der Stadtverwaltung.
Der Vorsitzende begrüßte sodann die Vertreterinnen und Vertreter von der
GDKE: Frau Dr. Ulrike Weber (Landesdenkmalpflege, Mainz), Frau Dr. Alexandra
Fink (Landesdenkmalpflege, Mainz), Herrn Dr. Ulrich Himmelmann (Dir.
Landesarchäologie, Speyer), Herrn Dr. David Hissnauer (Dir. Landesarchäologie,
Speyer) sowie Herrn Matthias Hahn (Dir. Landesarchäologie, Speyer). Als
Berichterstatter der Unteren Denkmalschutzbehörde begrüßte der Vorsitzende
Herrn Jörg Seitz.
Im Anschluss übergab der Vorsitzende das Wort an die Vertreterinnen und
Vertreter der GDKE.
Frau Dr. Weber begründete
zunächst die Vorgehensweise der Unterschutzstellung der ab 1688 gebauten und
insgesamt 2,8 km langen Festungsanlagen sowie die Bedeutung eines
Grabungsschutzgebietes bevor sie kurz über geschichtliche Aspekte berichtete.
Lange Zeit hatte die GDKE die Festung nicht im Bewusstsein, da die
oberirdischen Bauwerke zum größten Teil aufgrund der Schleifung nicht mehr
vorhanden waren. Viele Funde und gute Pläne im städtischen Archiv hätten jedoch
die Festung wieder ins Bewusstsein geholt.
Frau Dr. Weber regte an, das Geschichtsbewusstsein zu fördern und ging
abschließend auf verschiedene historische Fotos aus der Zeit der Schleifung
ein.
Frau Dr. Fink erläuterte
ergänzend zu Frau Dr. Webers Vortrag, dass die Bewertung der Rechtsverordnung deckungsgleich
mit dem Grabungsschutzgebiet sei. Die in Landau seit zwei Jahren praktizierte
Vorgehensweise sei als Modellprojekt in Rheinland-Pfalz zu sehen. Hervorzuheben
sei hierbei die gute Zusammenarbeit und die Bündelung von Kräften der GDKE und
der Stadt Landau. Festungsstädte wie Germersheim, Koblenz, Frankenthal oder
Mainz würden anhand des Landauer Modells bearbeitet. Landau habe hier eine
Vorbildfunktion inne, so Frau Dr. Fink.
Herr Dr. Hissnauer
erwähnte, dass für Bauvorhaben im Grabungsschutzgebiet vorab eine
denkmalrechtliche Genehmigung von den Bauherren einzuholen sei. Das
Grabungsschutzgebiet könne im Geoinformationsportal online eingesehen werden
und sei gerade im Hinblick für Finanzierungen und Planungen von Bauvorhaben ein
wichtiges Informationsinstrument für die Bauherren.
Herr Dr. Hissnauer ging im Anschluss auf zwei Fallbeispiele in der
Paul-von-Denis-Straße (Werk 100, Baufeld 33) und in der Reiterstraße (Turm 24)
ein.
Zunächst berichtete Herr Dr. Hissnauer, dass im Dezember 2017 erste
Gespräche mit dem Investor des Baufeldes 33 stattfanden. Bei einer
Baggersondage wurden die Hauptmauer des Werks 100 sowie eine vorgelagerte Mauer
und Reste von Minengängen entdeckt. Daraufhin erfolgte eine Umplanung seitens
des Investors, die im März 2018 vorgelegt wurde. Nach weiteren Gesprächen und
eines Moderationsprozesses erfolgte im Oktober 2018 eine archäologische
Ausgrabung, die zu einer erneuten Umplanung und schließlich zu einem Konzept
führte, das die Festungsreste weitgehend erhalte.
Bei dem Bauvorhaben in der Reiterstraße wurde zuerst anhand eines
Überlagerungsplanes der Turm 24 der Festung ermittelt. Auch hier erfolgte eine
Sondage und ein Moderationsprozess, der zum Ergebnis hatte, dass die Substanz
der Festung im Bereich der geplanten Tiefgarage durch die Verlegung einer
Tiefgaragenzufahrt erhalten werden konnte.
Herr Seitz nahm Bezug auf
die von Herrn Dr. Hissnauer angesprochenen Fallbeispiele. Diese würden zeigen,
was in der Zwischenzeit „angeschoben“ wurde. Viele Grabungen erfolgten in der
Vergangenheit bei bereits genehmigten Bauvorhaben und mitten in der Bauphase,
so dass die Baustellen bei Funden stillstehen mussten. Als Beispiel nannte Herr
Seitz das Parkhaus mit Tiefgarage „Am Großmarkt“.
Mit dem heutigen Wissen könne bereits zu Beginn von Planungen gezielt
sondiert und so auf vorhandene Festungsreste reagiert werden.
Damit gebe es kaum noch Verzögerungen für den Bauherrn.
Der Vorsitzende dankte den
Vortragenden, die veranschaulichten, wie hoch der Wert der Festung sei.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass die Rechtsverordnung bei vielen Bauvorhaben in der Stadt
greifen werde. Mit welchem zeitlichen Verzug haben die Bauherren konkret zu
rechnen?
Herr Seitz nahm Bezug auf
Herrn Freiermuths Frage und erklärte, dass vor dem Inkrafttreten der
Rechtsverordnung bei Funden der Bau eingestellt werden musste, was zu
erheblichen Zeitverlusten führte. Dies sei nun nicht mehr der Fall. Der Verzug
liege bei nahezu „0“, wenn die Denkmalbehörden fachlich und personell
entsprechend ausgestattet sind.
Herr Dr. Himmelmann
ergänzte Herrn Seitz und erläuterte, dass vor dem Baubeginn eine Verifizierung
stattfindet. Das Schlechteste für den Bauherrn seien immer „Zufallsfunde“. Mit
der Strategie der frühzeitigen Einbindung der Fläche als Grabungsschutzgebiet
könne präventiv Zeit für die Lösungssuche gewonnen werden.
Herr Dr. Hissnauer
betonte, dass durch die Rechtsverordnung dem Bauherrn eine Rechtssicherheit
gegeben sei. Zudem sei im Vorfeld gewollt, Kontakte zwischen dem Bauherrn und
dem Stadtbauamt herzustellen.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn merkte an, die Festungsreste („Relikte“) erhalten zu wollen und
entsprechend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei einer
Informationsveranstaltung im Alten Kaufhaus im Jahr 2017 wurden ihm die Ausmaße
der Gesamtanlage erst richtig bewusst. Zudem seien weitere Funde zu erwarten,
weshalb Herr Eichhorn es verstehen könne, dass die GDKE und die
Landesarchäologie sich rechtlich absichern. Bei den Bauherren stoße die neue
Rechtslage zwar nur auf wenig Begeisterung – aber der weit möglichste Erhalt
der Festung muss das Ziel der Stadt sein.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler teilte mit, dass Landau als Modell bzw. Vorbild Begeisterung auslöste. Ein
großer Fund habe Dynamik gebracht und auch der Festungsbauverein habe zu dieser
neuen Dynamik beigetragen. Es sei gut, so Herr Lichtenthäler, dass am Ende der
Legislaturperiode eine Entscheidung getroffen werde und den Bauherren, wie Herr
Seitz berichtete, neue Handlungsoptionen bei Funden aufgezeigt werden.
Ausschussmitglied Herr Maier werde der Sitzungsvorlage zustimmen und appellierte, die Festung noch mehr
ins Bewusstsein zu rücken. Der seit zwei Jahren bestehende Festungsrundgang sei
hierfür ein guter Anfang gewesen.
Der Bauausschuss stimmte im Anschluss einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zu.