Beschlussvorschläge:

1.            Die Rechtsverordnung über die Unterschutzstellung der Denkmalzone/ Bauliche Gesamtanlage „Festungsanlagen“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.            Die Rechtsverordnung über die Unterschutzstellung der Denkmalzone/ Grabungsschutzgebiet „Festungsanlagen“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26.04.2019 ein, auf die verwiesen wird. Inhaltlich gebe es nichts Neues zu berichten, da in der Zwischenzeit bereits die Unterschutzstellung der Festung erfolgte und die zu beschließende Rechtsverordnung gemeinsam in vorangegangenen Bauausschusssitzungen besprochen wurde. Nun gehe es letztlich darum die Rechtsverordnung für das größte Flächendenkmal in Rheinland-Pfalz in Kraft zu setzen. Weitere Aufgaben, die sich hieraus ergeben, werden anschließend im Denkmalzielplan definiert. Sein Dank für die herausragende Zusammenarbeit richtete sich an die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) und alle Beteiligten der Stadtverwaltung.

Der Vorsitzende begrüßte sodann die Vertreterinnen und Vertreter von der GDKE: Frau Dr. Ulrike Weber (Landesdenkmalpflege, Mainz), Frau Dr. Alexandra Fink (Landesdenkmalpflege, Mainz), Herrn Dr. Ulrich Himmelmann (Dir. Landesarchäologie, Speyer), Herrn Dr. David Hissnauer (Dir. Landesarchäologie, Speyer) sowie Herrn Matthias Hahn (Dir. Landesarchäologie, Speyer). Als Berichterstatter der Unteren Denkmalschutzbehörde begrüßte der Vorsitzende Herrn Jörg Seitz.

Im Anschluss übergab der Vorsitzende das Wort an die Vertreterinnen und Vertreter der GDKE.

 

Frau Dr. Weber begründete zunächst die Vorgehensweise der Unterschutzstellung der ab 1688 gebauten und insgesamt 2,8 km langen Festungsanlagen sowie die Bedeutung eines Grabungsschutzgebietes bevor sie kurz über geschichtliche Aspekte berichtete.

Lange Zeit hatte die GDKE die Festung nicht im Bewusstsein, da die oberirdischen Bauwerke zum größten Teil aufgrund der Schleifung nicht mehr vorhanden waren. Viele Funde und gute Pläne im städtischen Archiv hätten jedoch die Festung wieder ins Bewusstsein geholt.

Frau Dr. Weber regte an, das Geschichtsbewusstsein zu fördern und ging abschließend auf verschiedene historische Fotos aus der Zeit der Schleifung ein.

 

Frau Dr. Fink erläuterte ergänzend zu Frau Dr. Webers Vortrag, dass die Bewertung der Rechtsverordnung deckungsgleich mit dem Grabungsschutzgebiet sei. Die in Landau seit zwei Jahren praktizierte Vorgehensweise sei als Modellprojekt in Rheinland-Pfalz zu sehen. Hervorzuheben sei hierbei die gute Zusammenarbeit und die Bündelung von Kräften der GDKE und der Stadt Landau. Festungsstädte wie Germersheim, Koblenz, Frankenthal oder Mainz würden anhand des Landauer Modells bearbeitet. Landau habe hier eine Vorbildfunktion inne, so Frau Dr. Fink.

 

Herr Dr. Hissnauer erwähnte, dass für Bauvorhaben im Grabungsschutzgebiet vorab eine denkmalrechtliche Genehmigung von den Bauherren einzuholen sei. Das Grabungsschutzgebiet könne im Geoinformationsportal online eingesehen werden und sei gerade im Hinblick für Finanzierungen und Planungen von Bauvorhaben ein wichtiges Informationsinstrument für die Bauherren.

Herr Dr. Hissnauer ging im Anschluss auf zwei Fallbeispiele in der Paul-von-Denis-Straße (Werk 100, Baufeld 33) und in der Reiterstraße (Turm 24) ein.

Zunächst berichtete Herr Dr. Hissnauer, dass im Dezember 2017 erste Gespräche mit dem Investor des Baufeldes 33 stattfanden. Bei einer Baggersondage wurden die Hauptmauer des Werks 100 sowie eine vorgelagerte Mauer und Reste von Minengängen entdeckt. Daraufhin erfolgte eine Umplanung seitens des Investors, die im März 2018 vorgelegt wurde. Nach weiteren Gesprächen und eines Moderationsprozesses erfolgte im Oktober 2018 eine archäologische Ausgrabung, die zu einer erneuten Umplanung und schließlich zu einem Konzept führte, das die Festungsreste weitgehend erhalte.

Bei dem Bauvorhaben in der Reiterstraße wurde zuerst anhand eines Überlagerungsplanes der Turm 24 der Festung ermittelt. Auch hier erfolgte eine Sondage und ein Moderationsprozess, der zum Ergebnis hatte, dass die Substanz der Festung im Bereich der geplanten Tiefgarage durch die Verlegung einer Tiefgaragenzufahrt erhalten werden konnte.

 

Herr Seitz nahm Bezug auf die von Herrn Dr. Hissnauer angesprochenen Fallbeispiele. Diese würden zeigen, was in der Zwischenzeit „angeschoben“ wurde. Viele Grabungen erfolgten in der Vergangenheit bei bereits genehmigten Bauvorhaben und mitten in der Bauphase, so dass die Baustellen bei Funden stillstehen mussten. Als Beispiel nannte Herr Seitz das Parkhaus mit Tiefgarage „Am Großmarkt“.

Mit dem heutigen Wissen könne bereits zu Beginn von Planungen gezielt sondiert und so auf vorhandene Festungsreste reagiert werden.

Damit gebe es kaum noch Verzögerungen für den Bauherrn.

 

Der Vorsitzende dankte den Vortragenden, die veranschaulichten, wie hoch der Wert der Festung sei.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass die Rechtsverordnung bei vielen Bauvorhaben in der Stadt greifen werde. Mit welchem zeitlichen Verzug haben die Bauherren konkret zu rechnen?

 

Herr Seitz nahm Bezug auf Herrn Freiermuths Frage und erklärte, dass vor dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung bei Funden der Bau eingestellt werden musste, was zu erheblichen Zeitverlusten führte. Dies sei nun nicht mehr der Fall. Der Verzug liege bei nahezu „0“, wenn die Denkmalbehörden fachlich und personell entsprechend ausgestattet sind.

 

Herr Dr. Himmelmann ergänzte Herrn Seitz und erläuterte, dass vor dem Baubeginn eine Verifizierung stattfindet. Das Schlechteste für den Bauherrn seien immer „Zufallsfunde“. Mit der Strategie der frühzeitigen Einbindung der Fläche als Grabungsschutzgebiet könne präventiv Zeit für die Lösungssuche gewonnen werden.

 

Herr Dr. Hissnauer betonte, dass durch die Rechtsverordnung dem Bauherrn eine Rechtssicherheit gegeben sei. Zudem sei im Vorfeld gewollt, Kontakte zwischen dem Bauherrn und dem Stadtbauamt herzustellen.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn merkte an, die Festungsreste („Relikte“) erhalten zu wollen und entsprechend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei einer Informationsveranstaltung im Alten Kaufhaus im Jahr 2017 wurden ihm die Ausmaße der Gesamtanlage erst richtig bewusst. Zudem seien weitere Funde zu erwarten, weshalb Herr Eichhorn es verstehen könne, dass die GDKE und die Landesarchäologie sich rechtlich absichern. Bei den Bauherren stoße die neue Rechtslage zwar nur auf wenig Begeisterung – aber der weit möglichste Erhalt der Festung muss das Ziel der Stadt sein.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler teilte mit, dass Landau als Modell bzw. Vorbild Begeisterung auslöste. Ein großer Fund habe Dynamik gebracht und auch der Festungsbauverein habe zu dieser neuen Dynamik beigetragen. Es sei gut, so Herr Lichtenthäler, dass am Ende der Legislaturperiode eine Entscheidung getroffen werde und den Bauherren, wie Herr Seitz berichtete, neue Handlungsoptionen bei Funden aufgezeigt werden.

 

Ausschussmitglied Herr Maier werde der Sitzungsvorlage zustimmen und appellierte, die Festung noch mehr ins Bewusstsein zu rücken. Der seit zwei Jahren bestehende Festungsrundgang sei hierfür ein guter Anfang gewesen.

 


Der Bauausschuss stimmte im Anschluss einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zu.