Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat beauftragt den Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mit dem Ziel einer energieautarken Abwasserreinigung umzusetzen.

 

 


Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.

 

Herr Eck leitet in das Thema ein und übergibt das Wort an Herrn Dr. Schäfer.

 

Herr Dr. Schäfer erläutert den Anwesenden Ratsmitgliedern ausführlich welche Maßnahmen unternommen werden können, um die Energieeffizienz zu steigern, dass dadurch eine energieautarke Abwasserreinigung erzielt werden kann.

Dabei soll eine Deckungsquote des Energiebedarfes für Strom und Wärm bei über 70 Prozent liegen und der spezifische jährliche Energiebedarf der gesamten Anlage unter 23 kWh liegen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Standartförderung von 30% der Investitionskosten (ohne Planungskosten) in Aussicht gestellt worden. Bei Vorlage der Potentialstudie, welche die Zielerreichung verdeutlicht, sind die Kosten der Studie ebenfalls förderfähig. Da die Bearbeitung der Anträge jedoch an feste Antragszeiten gebunden ist und etwa 5 Monate bindet, wurde für die Studie keine Gelder beantragt. Somit konnte für das dringend erneuerungsbedürftige Zulaufhebewerk noch rechtzeitig Ende März ein Förderantrag gestellt werden.

 

Es wurden bereits einige Maßnahmen durchgeführt, die Studie zeigt aber, dass noch weitere Möglichkeiten zur Einsparung möglich sind.

Die einzelnen zielführenden Maßnahmen sind:

·         Erneuerung Zulaufhebewerk (250 T€)

·         Optimierung Belüftung Belebung (60 T€)

·         Rücklaufschlammpumpwerk (25 T€)

·         Rezirkulationspumpe (30 T€)

·         Erneuerung Blockheizkraftwerk (220 T€)

·         Anpassung der Voreindicker-Pumpe (230 T€)

·         Batteriespeicher (130 T€).

 

Die Maßnahmen haben ein Investitionsvolumen von rund 945 T€, wobei eine Fördermöglichkeit von 195 T€ bei 650 T€ förderfähigem Investitionsvolumen. Neben der Reduzierung der Stromkosten kann die Anlage künftig weitestgehend CO2-neutral betrieben werden.

 

Herr Hott fragt nach, ob eine Abschreibung von 10 Prozent linear erfolgt. Herr Eck entgegnet, dass hier unterschiedliche Abschreibungsdauern genutzt werden, da es sich zum Teil um Bauwerke und zum Teil von Anlagen handelt.

 

Die Vorlage wird einstimmig angenommen.