Sitzung: 21.08.2019 Ortsbeirat Nußdorf
Der Vorsitzende beglückwünschte die wiedergewählten wie auch
die neu gewählten Mitglieder des Ortsbeirates zu ihrer Wahl.
Er wies sie auf ihre
Rechte (§ 30 Abs. 1 GemO) und ihre Pflichten (§§ 20, 21,22 GemO) hin.
Anschließend verpflichtete er die Ortsbeiratsmitglieder durch Handschlag auf
die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO).