Ortsvorsteher Arbogast stellte die neuen Ortsbeiratsmitglieder namentlich vor. Er beglückwünschte sie zu ihrer Wahl und dem ehrenvollen Amt, welches ihnen durch die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Mörlheim vertrauensvoll übertragen worden sei.

 

Er verwies auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Ortsbeirates. Diese sind in den Paragraphen 20, 21, 22 und 30 der Gemeindeordnung geregelt. Der Ortsvorsteher verlas die entsprechenden Gesetzestexte.

 

Er verpflichtete alle Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.