Ortsvorsteher Arbogast stellte zunächst fest, dass nach der Gemeindeordnung ein oder zwei stellvertretende Ortsvorsteher aus der Mitte des Ortsbeirates zu wählen sind. Der Ortsvorsteher hat bei dieser Wahl, gemäß des § 36 der Gemeindeordnung, kein Stimmrecht. Über die Anzahl der stellvertretenden Ortsvorsteher müsse ein Beschluss gefasst werden.

 

Per Akklamation stimmte der Ortsbeirat bei 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich für die Wahl eines stellvertretenden Ortsvorstehers.

 

Von Seiten der CDU-Fraktion wurde Herr Ralph Poh, von Seiten der
SPD-Fraktion Herr Martin Schimpf vorgeschlagen. Dieser hatte sich im Vorfeld dazu schriftlich bereit erklärt, da er an der Sitzung nicht teilnehmen konnte.

 

Der Ortsbeirat wählte in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel den künftigen stellvertretenden Ortsvorsteher. Oberbürgermeister Thomas Hirsch verlas einzeln die auf den Stimmzetteln stehenden Namen. Er stellte abschließend formal fest, dass von 10 abgegebenen Stimmen 6 Stimmen auf Herrn Ralph Poh und 4 Stimmen auf Herrn Martin Schimpf entfallen sind. Damit sei Herr Ralph Poh zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden.

 

Auf die Frage von Ortsvorsteher Arbogast, ob er die Wahl annehme, stimmte Herr Poh zu.

 

Oberbürgermeister Thomas Hirsch verlas den Text der Ernennungsurkunde, ernannte Herrn Ralph Poh unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamten zum stellvertretenden Ortsvorsteher des Stadtteils Mörlheim, vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.