Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 20, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Die Zweitwohnungssteuersatzung wird um folgende Regelung erweitert:

 

„Eine Befreiungsregel von der Zweitwohnungssteuer gilt dann, wenn natürliche Personen ein politisches Mandat in einer anderen Gemeinde bzw. Stadt innehaben, und deswegen den ersten Wohnsitz dort behalten müssen, weil sie sonst gezwungen wären ihr politisches Mandat aufzugeben.“

 

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Antrag eine Mehrheit habe.

Er verfahre dann so wie angekündigt und setze den Beschluss hiermit wegen Rechtswidrigkeit aus.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 22. August 2010, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er wolle noch mal deutlich machen, dass die Zweitwohnungssteuer nicht auf Initiative der Stadt eingeführt worden sei, sondern eine Auflage der ADD gewesen sei. Es gehe hier auch nicht um abkassieren oder Gewinne machen. Seit dem Beschluss zur Zweitwohnungssteuer habe man 400 Erstwohnsitze mehr, dies bringe ein Plus von 160.000 Euro bei den Schlüsselzuweisungen. Die Steuer sei ein Erfolg, auch weil sie eingeführt worden sei um nicht erhoben zu werden. Insgesamt bringe die Steuer selbst rund 60.000 Euro ein.

Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Mainz liege der Grundsatz der Steuergerechtigkeit zugrunde. Dies bedeute, dass gleiche Sachverhalte nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes für eine Differenzierung unterschiedlich behandelt werden dürften. Ausnahmen seien nur beispielsweise bei Altenheimen, Pflegeheimen und Erziehungsheimen möglich. Das Gericht sage klar, dass es erhebliche Unterschiede gebe zwischen Studenten, die wegen ihres Studiums eine Zweitwohnung unterhielten und Personen, die sich einer Therapie oder sonstigen Hilfe in Einrichtungen unterziehen. Ganz klar gebe es keine soziale Komponente nach dem Einkommen, da man sonst die Studenten überhaupt nicht erfassen könnte. Dann würde die Steuer vollkommen ins Nichts gehen. Wenn man ganze Personengruppen, wie beispielsweise Studenten, von der Steuer ausnehme, würde sich die Satzung als rechtswidrig erweisen, da vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt würden. Dies gelte auch, wenn man einen Befreiungstatbestand aufnehme, dass Personen die am Erstwohnsitz ein politisches Mandat ausüben von der Steuer befreit sind.

Die Verwaltung habe dies geprüft und er wolle schon vor dem Eintritt in die Beratungen klar machen, dass die vom Rat beschlossene Satzung rechtswirksam sei. Insofern sei es seine Aufgabe, dass er Beschlüsse, die die Rechtswirksamkeit der Satzung in Frage stellen würden, aussetzen müsse. Daher werde er, für den Fall, dass der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion eine Mehrheit finde, den Beschluss aussetzen und die ADD um Prüfung und Entscheidung bitten. Ein Beschluss, in diese Richtung, sei rechtswidrig und daher auszusetzen.

 

Ratsmitglied Brunner begründete den Antrag. Den Antrag habe man eigentlich gar nicht stellen wollen. Es sei bei der Beschlussfassung zugesichert worden, dass Menschen, die außerhalb von Landau kommunalpolitisch aktiv seien, kulant behandelt würden. Es gehe hier um das Ehrenamt, das man immer in Sonntagsreden so hoch halte. Dieses Engagement sollte man würdigen und nicht noch bestrafen.

 

Ratsmitglied Vogler erklärte, dass die SPD nicht generell gegen die Zweitwohnungssteuer sei. Der SPD gehe es darum, junge Menschen, die sich politisch engagieren, nicht noch abzustrafen. Es gehe hier nicht um einen Einzelfall, sondern um eine generelle Entscheidung. Dann solle die ADD den Beschluss eben beanstanden. Dieses Risiko gehe man ein. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme dem Antrag der Grünen zu.

 

Ratsmitglied Morio stellte fest, dass der Stadtrat erst im März 2010 die Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen habe. Damals sei alles besprochen worden. Der Stadtrat habe sich damals an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert. Das Begehr der Grünen sei damals bewusst herausgelassen worden, da ansonsten die Gefahr bestanden hätte, dass die Satzung rechtswidrig sei. An dieser Rechtslage habe sich seit März nichts geändert. Auch wenn man größtes Verständnis für das Anliegen der Grünen habe, werde die CDU-Stadtratsfraktion den Antrag ablehnen.

 

Ratsmitglied Volkhardt erinnerte daran, dass auch die FWG diesen Ausnahmetatbestand bei der Beschlussfassung im März schon gerne gehabt hätte. Es sei aber jedem klar geworden, dass es rechtlich nicht gehe. Dies müsse man akzeptieren und danach handeln. Die FWG-Stadtratsfraktion lehne den Antrag der Grünen mehrheitlich ab.

 

Ratsmitglied Silbernagel war der Auffassung, dass Satzungen eingehalten werden müssten. Ansonsten würden rechtlich vage Situationen entstehen. Die FDP-Stadtratsfraktion sehe daher keine Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl sah in dem Antrag den beleg dafür, wie schwierig die Thematik Zweitwohnungssteuer sei. Es zeige sich, welch ein bürokratisches Monster diese Steuer sei. Sie teile die juristischen Bedenken der Verwaltung. Dennoch stimme die UBFl-Stadtratsfraktion dem Antrag zu. Wenn ein solcher Beschluss die Satzung rechtswidrig mache, dann sei dies von der UBFL gewollt. Dies sei dann eine Möglichkeit die Satzung zu Fall zu bringen.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller erklärte, dass es doch immer irgendwelche Ausnahmen gebe. Es könne doch keine Frage sein, hier noch mal nachzudenken, anstatt es so stur durchzuziehen.

 

Der Vorsitzende machte noch mal deutlich, dass diese Ausnahme eben nicht zulässig sei. Man zwinge ja niemanden, seinen Erstwohnsitz hier anzumelden. Dies stehe jedem frei. Die Verwaltung habe dies geprüft und er schließe sich dieser Auffassung an. Er bitte, dies nicht als Drohung zu verstehen.

 

Herr Hans machte deutlich, dass es seine Aufgabe sei, Satzungsvorschläge zu unterbreiten, die auch halten. Sie würden dann nicht halten, wenn da etwas drin stehe das Gleiches ungleich behandelt wird. Es sei nicht zulässig, eine bestimmte Personengruppe von der Steuer auszunehmen. Grundsätzlich sei die Motivation, für die Begründung eines Zweitwohnsitzes unerheblich. Er könne nicht empfehlen, diese Ausnahmevorschrift zu beschließen. Die Zweitwohnungssteuer sei eine Aufwandssteuer, die den Aufwand für das Halten einer Zweitwohnung besteuere. Das generelle Herausnehmen einer Personengruppe aus der Steuerpflicht mache die Steuer angreifbar.  

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Meinung, dass der Antrag sicherlich gut gemeint sei. Allerdings tue man der Demokratie damit keinen Gefallen. Nur wegen des politischen Mandats junge Menschen zu bevorzugen sei ein schlechtes politisches Zeichen. Es gebe auch genug andere junge Menschen, die beispielsweise bei der Feuerwehr aktiv seien und nicht befreit werden könnten.

 

Ratsmitglied Scheid widersprach Herrn Freiermuth. Es sei nur für das politische Mandat der Erstwohnsitz zwingend. 

 

Der Vorsitzende erklärte nochmals, dass „würden politische Mandatsträger generell von der Steuer ausgenommen, würde sich die Satzung als rechtswidrig erweisen, weil gleiche Sachverhalte ungleich behandelt würden“. Dann habe er den Beschluss auszusetzen und die ADD einzuschalten.

 

Ratsmitglied Hott wollte wissen, wer den Sachverhalt prüfe, wenn der Rat dem Antrag zustimme.

 

Herr Hans erläuterte, dass die ADD den dann ausgesetzten Beschluss überprüfe. Letztlich könnte der Stadtrat dann gegen die Entscheidung der ADD klagen. 

 

Ratsmitglied Vogler war der Meinung, dass es wirklich nur um dieses Ehrenamt gehe. Sie sehe nicht ein, dass man die Leute dann so abstrafe.

 

Herr Hans erwiderte, dass es höchstrichterlich bestätigt sei, dass die Zweitwohnungssteuer an melderechtliche Vorgaben anknüpfe. Wenn jemand an seinem Erstwohnsitz ein politisches Mandat ausübe, dann gebe er damit ganz klar zu erkennen, dass dort der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen liege. Wenn er sich ummelde, umgehe er die Satzung.

 

Ratsmitglied Ellinghaus sah in einem Beschluss kein Problem. Wenn man den Antrag heute so beschließe, dann setze der Oberbürgermeister den Beschluss aus und die die ADD überprüfe als unabhängige Stelle den Beschluss. Mehr passiere nicht.

 

Der Vorsitzende machte nochmals klar, dass ein solcher Beschluss rechtswidrig wäre. Diesen müsse und werde er dann aussetzen.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron stellte in einer persönlichen Erklärung eine Berichterstattung der Presse klar. Er sei nicht im Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer auf die Großzügigkeit der Stadt Mannheim angewiesen gewesen. Mannheim habe keine Zweitwohnungssteuer. Die Hintergründe seien damals andere gewesen.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 22 Ja,- 20 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: