Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Für den in § 2 der “Satzung zur Aufhebung der Restflächen der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ’Landau Godramstein – mittlerer Ortskern’“ beschriebenen, in der Gemarkung Godramstein gelegenen Bereich wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 162 Abs. 2 BauGB durch Satzung aufgehoben (Aufhebungssatzung, Anlage)


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 2. August 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: