Nachdem Herr Willi Ludwig an der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Arzheim, am 24.06.2019, nicht teilnehmen konnte, wurde er in der heutigen Sitzung durch den Vorsitzenden verpflichtet.

 

Der Vorsitzende wies Herrn Willi Ludwig auf seine Rechte (§ 30 Abs. 1 GemO) und Pflichten (§§ 20, 21, 22 GemO) hin und verpflichtete ihn per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO) als Ortsbeiratsmitglied.