Die Festlegung bzw. Änderung der Grundschulbezirke zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 wird vom Stadtrat gemäß der Beschreibung in der Sitzungsvorlage des Amtes für Schulen, Kultur und Sport vom 04.09.2019 nebst Anlagen beschlossen.


Der Vorsitzende gab das Wort an Hr. Müller.

 

Dieser erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Schulen, Kultur und Sport vom 04.09.2019, auf die nebst Anlagen im Rahmen der Niederschrift hingewiesen wird.

 

Hr. Müller erklärte, dass die Änderung in Nußdorf mit dem Neubaugebiet keine Auswirkungen habe.

Auswirkungen habe jedoch die geplante Verschiebung von der Grundschule (GS) Pestalozzi zur GS Thomas-Nast.

Nur einzuschulende Schüler müssten der Neuordnung folgen, ein Wechsel von Geschwisterkindern sei bei entsprechenden Kapazitäten möglich.

Der neue Zuschnitt solle ab dem Schuljahr 2021/2022 gelten.

Die Grenze von zwei Kilometern betreffend des Schulweges würde nicht überschritten.

Die Unterlagen würden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zugeleitet, wenn der entsprechende Beschluss im Stadtrat gefasst sei.

Es sei, wie den Karten in der Anlage zur Vorlage zu entnehmen, das Gebiet südlich der Rheinstraße betroffen, der Bezirk der GS Thomas-Nast verschiebe sich weiter nach Süden.

 

Fr. Bernzott-Uhl merkte an, dass die Darstellung nicht richtig sei, die GS Wollmesheimer Höhe sei nach Wollmesheim abgerutscht bzw. die Bezeichnung sei nicht korrekt.

 

Der Vorsitzende bedankte sich für den Hinweis und erklärte, dass dies korrigiert würde.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr zu erkennen waren, leitete er zur Abstimmung über.


Der Schulträgerausschuss empfahl den weiteren Gremien, abschließend dem Stadtrat, einstimmig: