Sitzung: 18.09.2019 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Es wird die Frage gestellt, ob das Rückwärtsfahrverbot lediglich von der EWL praktiziert werde, weil bei anderen Müllfahrzeugen dies so noch nicht beobachtet wurde.
Herr Eck antwortet, das diese Regelung für alle Fahrzeuge gilt, aber es auch Straßen gibt, in denen der EWL planmäßig rückwärts fährt. Dies ist dort auch zulässig.