Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.   Der Verwaltungsrat beschließt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf der „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)“ des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau als Satzung.

 

2.   Der Stadtrat stimmt dem Beschlussvorschlag unter 1. zu.

 

 


Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.

 

Herr Eck berichtet den Ratsmitgliedern über die Probleme, welche die Preisänderungen nach der Neukalkulation am Wertstoffhof mit sich brachten. Auch Herr Schober (Leiter des Wertstoffhofes) berichtete über Unverständnis seitens der anliefernden Bürger über die Gebühren, welche bei der Anlieferung mehrerer Kleinmengen durch Aufsummierung einzelner Pauschalen entstünden. So wurden schnell Beträge zu über 100 € fällig.

 

Herr Eck beschloss daraufhin eine Kleinmengenmischpauschale einzuführen, mit der die Anlieferung von mehreren Fraktionen bis zu 200 Kilogramm gesamt mit 49,00€ gedeckelt wurde. Diese Regelung muss satzungsrechtlich vom Verwaltungsrat nachträglich beschlossen werden.

 

Weiterhin erklärt Herr Eck, dass die früheren Pauschalen zu niedrig waren. Durch Neuausschreibungen von verschiedenen Leistungen und durch die Ausweitung der Öffnungszeiten hätten die Gebühren schon zum 01.01.2018 angepasst werden müssen. Der EWL wollte aber nicht kurz nacheinander anpassen und hat die Abrechnung des Wertstoffhofes zur Feststellung der Abschreibung abgewartet. Zusätzlich haben sich die Verbrennungspreise negativ entwickelt.

 

Auf die Aussage von Herrn Lelle, dass der Sperrabfall früher zwei Mal kostenlos angeliefert werden konnte sowie Bauschutt ebenfalls kostenlos entsorgt werden konnte, entgegnet Herr Eck dass eine zweimalige kostenlose Anlieferung von Sperrabfall weiterhin möglich ist nun zusätzlich sogar zwei Mal kostenlos abgeholt wird. Herr Fischer ergänzt, dass eine Kleinmenge Bauschutt auch über die Restabfalltonne entsorgt werden kann, was Herr Lelle nicht gelten lasse, da nach seiner Auffassung Bauschutt nicht in die Restmülltonne gehöre, da dieser nicht brenne wie Holz.

 

Herr Doll kritisiert die bereits reduzierte Pauschale zu 49,00 € als noch zu hoch. Dr. Sögding glaubt die Zahl der „wilden Ablagerungen“ würde in den Ortsteilen damit steigen. Herr Eck erwidert darauf hin, dass eine Statistik nachgereicht werden könne, jedoch eine Zunahme der Vermüllung vom Umweltamt nicht bestätigt werden kann. Es sei vielmehr so, dass Fraktionen die ohnehin gebührenfrei entgegengenommen werden oftmals „wild“ aufgefunden werden. Ein Anstieg der der wilden Deponien kann auch Herr Schober nicht bestätigen, da diese am Wertstoffhof durch die Stadt angeliefert werden.

 

Herr Kästle wirft ein, dass ein volumenbezogenes Verfahren wie es im Landkreis SÜW praktiziert werde, befürwortet wird. Herr Eck gibt zu bedenken, dass dieses Verfahren leider auch Nachteile birgt. So wird jede Fraktion separat verwogen und hiermit ein Rückschluss auf ein mögliches Volumen gezogen und auf Plausibilität kontrolliert. Dann wird das errechnete Volumen bepreist. Weiterhin bekräftigt Herr Schober eine Volumenpauschale, wie sie mit den virtuellen Säcken praktiziert wurde, sei nur schwer händelbar und mehrt den Messungsaufwand.

 

Frau Aulbur moniert, dass eine neu eingeführte Pauschale auch in der Presse kommuniziert werden müsse.

 

Herr Schlimmer-Bär gibt zu bedenken, dass eine Gebührensenkung am Wertstoffhof auch zu einer Grundgebührerhöhung (im Restabfall) führt.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, und hält fest, dass der Vorstand die Regelung getroffen hat, welche jedoch noch Nachjustierbedarf hat. Der Müll soll weiterhin bepreist werden und der Vorstand wird zur nächsten Sitzung Lösungsmöglichkeiten vorstellen.

 

Auf die Frage des Vorstandsvorsitzenden, ob von Seiten des Verwaltungsrates die kurzfristige Einführung der Mischpauschale mitgetragen wird, zeigt sich eine weitestgehend positive Resonanz. Der Verwaltungsratsvorsitzende bekräftigte, dass die kurzfristige Reaktion richtig war. Das vorgeschlagene weitere Vorgehen, mit Beibehaltung der Zwischenlösung, Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen, Diskussion im Verwaltungsrat und danach das abschließende Votum sei der sinnvollste Weg.

 

Die Vorlage erhält keine Zustimmung.