Sitzung: 12.11.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 510/077/2019
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt den überarbeiteten Richtlinien für die Gewährung von Jugendpflegemitteln
der Stadt Landau in der Pfalz zu:
Erhöhung der Zuschüsse pro
Tag und Teilnehmer
a) für
Jugendgruppenleiterlehrgänge von
2,00 Euro auf 4,00 Euro
b) Seminare von
1,50 Euro auf 3,00 Euro
c) Freizeiten von
1,50 Euro auf 3,00 Euro
d) Kinderferienwochen von 2,50 Euro
auf 3,00 Euro
Herr Schönhöfer, Abteilungsleiter Jugendförderung, informiert über die geplante Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Jugendpflegemitteln der Stadt Landau. Inhaltlich wird auf die Sitzungsvorlage Bezug genommen.
Auf Wunsch von Frau Burgdörfer erläutert Herr Schönhöfer die Begriffe Jugendgruppenleiterlehrgänge und Seminare.
Frau Albrecht-Pinnow fragt nach, ob die Erhöhung der Zuschüsse für Kinderferienwochen nicht zu gering sei. Herr Schönhöfer erläutert, dass Kinderferienwochen überwiegend durch die Jugendförderung veranstaltet werden. Herr Eisenstein ergänzt, dass im Haushalt 2020 Mehrkosten von 5.000,00 € angemeldet sind. Der Haushaltsansatz beläuft sich auf insg. 35.000,00 €. Es sei sinnvoller, die Mittel verstärkt für Freizeiten von freien Trägern einzusetzen. Die gewährten Zuschüsse sind ein Zeichen der Wertschätzung und dienen nicht der Ausfinanzierung der Veranstaltungen und Maßnahmen.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass entsprechend der Richtlinien in der Sitzungsvorlage unter Punkt c) Freizeiten auch Wanderfahrten und Lager, sowie unter Punkt d) Kinderferienwochen auch Stadtranderholungsmaßnahmen aufgeführt werden müssten. Herr Schönhöfer bestätigt dies und ergänzt, dass die Erhöhung der Zuschüsse auch Wanderfahrten und Lager sowie Stadtranderholungsmaßnahmen umfasse. Im allgemeinen Sprachgebrauch sei die Verwendung dieser Begriffe jedoch eher unüblich und sie wurden deshalb nicht explizit erwähnt.
Eine Ausfertigung der aktualisierten Richtlinien wird der Niederschrift beigefügt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, angenommen.