Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Frau Müller teilte mit, dass die Vorlage jedem zugegangen ist.

 

Da für diesen TOP gemäß § 22 der Gemeindeordnung ein Ausschließungsgrund vorliegt, bittet sie das Ratsmitglied sich in den für die Zuhörer bestimmten Bereich zu begeben.

 

Planungsziel und Anlass ist die am 19.02.2019 vom Stadtrat beschlossene Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „MH4, Östliche Ortserweiterung Mörzheim“.

 

Anlass ist die geplante Errichtung eines Bürogebäudes und nunmehr geänderte städtebauliche Ziele zur Realisierung eines Mischgebiets.

Einhergehend ist dann in diesem Bereich eine erstmalig herzustellende Kapbachstraße. Mit dem Vorhabenträger ist eine Planungs- und Erschließungskostenvereinbarung zur Übernahme der vorgenannten Kosten abzuschließen.

 

Im Vorentwurf des FNP 2030 hat sich der OBR schon für eine gemischte Baufläche in diesem Gebiet ausgesprochen, dieser kann jedoch nicht als Planungsgrundlage herangezogen werden. Daher sollte sich der OBR für eine gesonderte Anpassung des FNP 2010 als 24. Teiländerung des FNP 2010 aussprechen um ein Planungsverfahren zu beschleunigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet wird das Verfahren zur 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 eingeleitet. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Der Ortsbeirat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

Das Befangene Ortsbeiratsmitglied nahm wieder am Ratstisch Platz.