Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Antrag des Ausländerbeirates vom 18. September 2009 wird in den Beirat für Migration und Integration verwiesen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag des Ausländerbeirats vom 18. September 2009, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Frau Incedere, Vorsitzende des Ausländerbeirats, begründete den Antrag. In vielen demokratischen Ländern, ihres Wissens in 16 Ländern, gebe es in den jeweiligen Verfassungen ein Grundrecht auf ein kommunales Wahlrecht. Das kommunale Wahlrecht werde dort nicht von der Staatsangehörigkeit, sondern vom Lebensmittelpunkt abhängig gemacht. In Deutschland würden 4,5 Millionen Menschen aus Nicht-EU-Ländern leben, die keinerlei politisches Recht auf Teilhabe an den Kommunalwahlen hätten. Dies sei für diese Menschen eine unerträgliche Ungleichbehandlung. Viele Parteien und Städte hätten sich für das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten ausgesprochen. Auch der Europarat habe alle EU-Länder aufgefordert, allen Ausländern das uneingeschränkte Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. Ohne Mitbestimmung gebe es keine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger. Man bitte den Stadtrat um einen Beschluss, den Bundestag zum Handeln aufzufordern und die gesetzlichen Grundlagen zu ändern.

 

Der Vorsitzende zitierte aus einer Stellungnahme des Städtetages Rheinland-Pfalz an den Vorsitzenden der rheinland-pfälzischen Ausländerbeiräte. Da es sich um eine allgemeinpolitische Angelegenheit handle, für die der Artikel 28 des Grundgesetzes geändert werden müsste, liege dies außerhalb der Zuständigkeit der Städte als kommunale Gebietskörperschaften. Daher werde eine Resolution absolut nichts bringen. Er bezweifle, dass dies in 16 Ländern so gehandhabt werde, wie von Frau Incedere dargestellt. Die Partizipation ausländischer Mitbürger sei in Landau vorbildlich. Er sei der Meinung, dass es bei den jetzigen Mitwirkungsrechten bleiben sollte.

 

Frau Incedere widersprach dem Vorsitzenden. Seine Aussagen würden im krassen Widerspruch zu den Beschlüssen seiner Partei stehen. Für ein demokratisches Land gehöre es sich, allen Mitbürgern das volle Wahlrecht einzuräumen. Der Beirat für Migration und Integration reiche hier nicht aus, denn er habe nur Beratungsrecht. Sie sei der Auffassung, dass eine Resolution durchaus Druck auf den Bundestag ausüben würde.

 

Ratsmitglied Chillemi Jungmann betonte, dass die derzeit laufenden Kampagnen in Rheinland-Pfalz und Hessen nicht von den Ausländerbeiräten, sondern von den Ländern ausgingen. Die Position des Städtetages könne sie nicht verstehen. Das Wahlrecht sei doch ohnehin schon getrennt. Es gehe doch darum, dass den ausländischen Mitbürgern neue Formen der Demokratie nahegebracht werden. Eine solide Demokratie muss anderen dies beibringen. Die Vertretung der Migranten durch den Beirat für Migration und Integration sei kein Ersatz für die Beteiligung an der Kommunalwahl. Hier seien einige Widersprüche zu dem was gesagt worden sei. Sie sei der Meinung, dass es viele gute Argumente für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten gebe. Man sollte dies in Ruhe diskutieren. Es wäre daher sinnvoll, den Antrag noch mal in den Beirat für Migration und Integration zurückzuverweisen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl sagte, dass man den Antrag ernst nehmen müsse. Daher sei auch der Beitrat für Migration und Integration nicht das richtige Gremium. Sie plädiere für einen Verweis in den Hauptausschuss. Der Oberbürgermeister beziehe sich auf den Städtetag. Dies habe für sie aber keine Relevanz, der Städtetag verlautbare viel. Das kommunale Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten sei eine wichtige politische Forderung. Es gehe darum, Integration ernst zu nehmen durch politische Teilhabe.

 

Der Vorsitzende wiederholte seinen Vorschlag, den Antrag noch mal in den Beirat für Migration und Integration zu verweisen.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: