Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der städtebaulich-freiraumplanerische Realisierungswettbewerb wird nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 durchgeführt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte zur Einführung, dass diese Sitzungsvorlage in der heutigen Sitzung zweimal auf der Tagesordnung steht. Die Grundprinzipien des Verfahrens werden im öffentlichen Teil und die inhaltliche Auslobung im nichtöffentlichen Teil beraten.

 

Herr Kamplade führte zum Inhalt der Vorlage aus, dass das Wettbewerbsverfahren für das neue Stadtquartier als offener Realisierungswettbewerb durchgeführt wird. So sollen die besten und realisierbaren Ideen und Konzepte von den Architekten und Stadtplanern gefunden werden.

Das neue Stadtquartier beinhaltet 17 Hektar Gesamtplanungsfläche, welche sich in 13 Hektar Baufläche, 3 Hektar Freiraumfläche und in circa 1 Hektar Straßenraum splittet.

Der Zielabweichungsbescheid über 5 Hektar Bauland entlang der Wollmesheimer Straße liegt vor. Somit könnte nach Durchführung des Wettbewerbs direkt mit der Planung und Realisierung begonnen werden. Diese stufenweise Entwicklung biete inhaltliche, zeitliche und finanzielle Vorteile.

Im Plangebiet sollen mindestens 800 Wohneinheiten geschaffen und ein flexibler Wohnungsmix mit dem Schwerpunkt auf bezahlbare Wohnungen für Familien geschaffen werden.

Desweitern sind Vorgaben eines sinnvollen Siedlungsabschlusses im Süden zur freien Landschaft sowie Lösungen zum Lärmschutz zu erfüllen. Es sollen Gemeinschaftsnutzungen wie Kindertagesstätte und Nahversorger berücksichtigt werden. Es wird ein Mobilitätskonzept für das ganze Quartier gefordert unter Berücksichtigung von durchschnittlich einem Stellplatz pro Wohneinheit.

Die L509 soll zu einer Stadtstraße entwickelt werden. Herr Kamplade betonte, dass die bestehende Baumallee südlich der L509 erhalten bleibt.

Klimaschutz und Klimaanpassung müssen berücksichtigt werden.

Wenn der Stadtrat dem Auslobungstext zustimmt, erfolgt Mitte November die Bekanntmachung. Mitte Februar liegen dann Ergebnisse vor. Am 04.03.20 findet die Preisgerichtssitzung mit anschließender öffentlicher Ausstellung der Ergebnisse statt.

Es wird mit ca. 30-40 Beiträgen gerechnet. Die Preisträgerentwürfe sollen dann die Grundlage für den Rahmenplan und den späteren Bebauungsplan bilden.

 

Herr Hartmann gab sich mit der Entwicklung zufrieden. Die Fläche von ursprünglich 120 Hektar Untersuchungsgebiet wurde auf letztendlich 13 Hektar reduziert. Ziele wie sozialer Wohnungsbau, Klimaschutz und Familienwohnen werden berücksichtigt. Die großen Proteste der Bevölkerung sind auf Grund des nun geringeren Flächenverbrauchs zurückgegangen.

Die Argumente der Fachleute, sich für einen Realisierungswettbewerb zu entscheiden, seien überzeugend gewesen. Dies würde die Qualität und Quantität der Vorschläge beeinflussen, da die Bewerber die nächsten Jahre das Gebiet weiter mitentwickeln und begleiten könnten.

Der Sitzungsvorlage könne aus seiner Sicht zugestimmt werden.

 

Herr Löffel hoffe mit dem verkleinerten Gebiet auf die Entwicklung eines modernen Quartiers. Es würde ein breites Angebot insbesondere für Familien geschaffen werden. Der Stellplatzschlüssel von 1,0 führe zur Stellplatzminimierung, damit wird ein preisgünstiges Bauen möglich gemacht. Eine gute Anbindung per Bus und Rad in die Stadt ist wichtig, jedoch sei nicht zu vernachlässigen, wie die Pkws von außerhalb ins Quartier und aus dem Quartier wieder herauskommen. Dies beschäftige die Landauer und dürfte nicht aus dem Fokus geraten.

 

Herr Maier erwähnte, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn man die Art des Wettbewerbs nochmals im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen thematisiert und diskutiert hätte. Es sei bedauerlich, wenn durch den Realisierungswettbewerb ein Entwurf umgesetzt werden müsse, welcher den Ausschussmitgliedern eventuell doch nicht zusagt.

Weiterhin beklagte er, dass keine echte Bürgerbeteiligung erfolgt sei, da wesentliche Punkte im Vorfeld schon festgelegt wurden.

Herr Maier vermisse ein Konzept, wie in dem neuen Quartier eine Gemeinschaft gebildet werden könne. Ein Quartiersmanager sei sinnvoll, um die Menschen untereinander zu vernetzen und ein Gemeinschaftsgefühl zu fördern.

Des Weiteren nahm Herr Maier zur Kenntnis, dass das Familienwohnen in der Vorlage ergänzt wurde. Jedoch fragte er, warum ein Studierendenwohnheim nicht im Plangebiet mit untergebracht wird und wo dies platziert werden solle.

 

Herr Freiermuth merkte an, dass eine zu hohe Bebauung vermieden werden solle, damit keine Verschattung in der Wollmesheimer Höhe entstehe.

Aufgrund der Klimaerwärmung sollte die Bebauung nicht zu dicht ausfallen. Des Weiteren sei fraglich, ob ein Stellplatz pro Wohneinheit tatsächlich ausreichend sei.

Ansonsten sei es begrüßenswert, im südwestlichen Teil Landaus ein Baugebiet zu entwickeln.

 

Herr Herrmann hält ein günstiges Bauen für nicht realisierbar. Eine Miete von 6 Euro sei nicht umsetzbar. Eine Stellplatzquote von 1,0 sei fragwürdig. Außerdem solle man die 4-5 Stockwerke überdenken, damit kein Satellitengebiet geschaffen werde.

 

Frau Kleemann widerlegte die Aussage des Wachsens mit Zahlen des Statistischen Landesamtes. Durch die Ausweisung von Baugebieten werde künstlicher Bedarf geschaffen. Gerade im Hinblick auf den ausgerufenen Klimanotstand sei dieses Baugebiet ökologisch fragwürdig. Der CO² Ausstoß bei 800-1.200 Wohneinheiten sei zu beachten. Das Verkehrsproblem wurde bereits erwähnt. Weiterhin wurde Landau eine 103%ige Bedarfsabdeckung bescheinigt. Lediglich beim sozialen Wohnraum wäre Nachholbedarf. Dieser müsse nicht im Außenraum sein.

Frau Kleemann wollte wissen, ob seitens der Wettbewerbsgewinner Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, wenn die fehlenden 8 Hektar nicht genehmigt werden sollten und bis wann mit der Genehmigung zu rechnen sei.

In der Vorlage sei die Obergrenze von 1.200 Wohnungen nicht mehr vorhanden. Sie stellte die Frage, wie sich die Forderung nach mehr Familienwohnen in den Planungen auswirken solle. Werden mehr Flächen verbaut, die Wohnungen kleiner oder die Stockwerke erhöht?

Die Fraktion Pfeffer & Salz spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus.

 

Herr Kamplade antwortete, dass es nur sinnvoll ist, das Gebiet als Ganzes zu überplanen. Die kompletten 13 Hektar können jedoch nicht über ein Zielabweichungsverfahren genehmigt werden. Der Regionalplan wird fortgeschrieben und alle Beteiligten sind sich einig, dass die 13 Hektar den zukünftigen Zielen der Landesplanung nicht widersprechen werden. Dies ist in Form von Besprechungsprotokollen mit der SGD und dem VRRN auch schriftlich fixiert.

 

Der Vorsitzende informierte, dass die Bewerber über dieses Verfahren Kenntnis haben und dies kein Problem darstellt.

 

Zur Frage der Obergrenze von Wohneinheiten erläuterte Herr Kamplade, dass durch die Topografie und den Plangebietszuschnitt Grenzen gesetzt seien und 1.200 Wohneinheiten nicht erreicht werden können.

 

Herr Schmidt erwähnte, dass es der Fraktion Die Linken wichtig sei, auf den ÖPNV zu setzen und diesen auszubauen. Weiterhin möchten sie den sozialen Wohnungsbau mit unterstützen und fördern.

 

Herr Triebel bestätigte, dass der Wohnungsbau wichtig sei und die veranstaltete Bürgerbeteiligung gelungen war.

 

Herr Eisold fragte, wie dem Parkdruck entgegengewirkt werden kann, da ein Stellplatz pro Wohnung nicht ausreichen würde. Des Weiteren bat Herr Eisold die Änderung der Vorlage bezüglich des Textes „auf Basis des Koalitionsvertrages“.

Herr Kamplade versprach, den Text zu überprüfen und entsprechend abzuändern.

Bezüglich des Parkdrucks sei sogar ein Schlüssel unter 1,0 möglich. Da es sich um einen Durchschnittswert handle, sei dies nicht weniger als bei anderen bestehenden Gebieten. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass man Stellplätze nicht durch Ablöse freikaufen könne und der Parkdruck sich so auf Nachbargebiete ausbreite.

Im städtebaulichen Wettbewerb soll ein Rahmenplan aufgestellt werden. Eine Standortfestlegung oder die Bauweise einer Kita oder eines Studierendenwohnheims seien auf dieser Maßstabsebene nicht unbedingt vorgesehen. Nur bei einem Nahversorger ist darauf zu achten, dass dieser nicht in einem Wohngebiet errichtet wird. Die Lage muss im Wettbewerb bereits bestimmt werden.


Da keine weiteren Fragen bestanden, empfahl der Mobilitätsausschuss bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen dem Ortsbeirat Wollmesheim und Stadtrat die Annahme des Beschlussvorschlages.

Auch der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen dem Ortsbeirat Wollmesheim sowie dem Stadtrat mit großer Mehrheit dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.