Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

1.            Für das in der Anlage 1 gekennzeichnete bzw. in § 2 der „Satzung über die Teilaufhebung der „Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Konversion Landau Süd““ beschriebene, in der Gemarkung Landau gelegene Gebiet, wird der Entwicklungsbereich gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 162 Abs. 2 BauGB aufgehoben.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Teilaufhebung gem. § 162 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dem Grundbuchamt die Aufhebung des Entwicklungsvermerkes gem. § 162 Abs. 3 BauGB mitzuteilen und die Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB zu ermitteln und zu erheben.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 03.09.2019 auf, auf die verwiesen wird. Da die öffentlichen Maßnahmen in dem Teilgebiet der Entwicklungsmaßnahme schon einige Jahre abgeschlossen sind und auch privat keine Gebäudesanierungen mehr stattfinden, ist die Stadt gehalten, in diesem Teilbereich des Entwicklungsgebiets die Entwicklungssatzung aufzuheben.

 

Da sich keine Wortmeldungen abzeichneten, führte der Vorsitzende direkt in die Beschlussfassung ein.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Hauptausschuss und Stadtrat daraufhin einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.