Sitzung: 15.10.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 610/571/2019
Beschlussvorschläge:
1. Für
das in der Anlage 1 gekennzeichnete bzw. in § 2 der „Satzung über die
Teilaufhebung der „Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen
Entwicklungsbereiches Konversion Landau Süd““ beschriebene, in der Gemarkung Landau
gelegene Gebiet, wird der Entwicklungsbereich gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 i. V. m.
§ 162 Abs. 2 BauGB aufgehoben.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Teilaufhebung gem. §
162 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dem Grundbuchamt die Aufhebung
des Entwicklungsvermerkes gem. § 162 Abs. 3 BauGB mitzuteilen und die
Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB zu ermitteln und zu erheben.
Der Vorsitzende rief die
Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 03.09.2019
auf, auf die verwiesen wird. Da die öffentlichen Maßnahmen in dem Teilgebiet
der Entwicklungsmaßnahme schon einige Jahre abgeschlossen sind und auch privat
keine Gebäudesanierungen mehr stattfinden, ist die Stadt gehalten, in diesem
Teilbereich des Entwicklungsgebiets die Entwicklungssatzung aufzuheben.
Da sich keine Wortmeldungen abzeichneten, führte der Vorsitzende direkt in die Beschlussfassung ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Hauptausschuss und Stadtrat daraufhin einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.