Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet wird das Verfahren zur 23. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 „Prießnitzweg“ eingeleitet. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende betonte in seiner Einführung in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 02.09.2019, auf die verwiesen wird, dass sich die Verabschiedung des neu aufgestellten Flächennutzungsplanes verzögern werde, weil die Regionalplanung in den Teilbereichen Wohnen und Gewerbe nicht so schnell fortgeschrieben sein wird, wie zunächst vorgesehen. Deshalb müssen weitere Teiländerungen des Flächennutzungsplans 2010 erfolgen.

 

Ausschussmitglied Frau Heidbreder äußerte die Bitte, den alten Baumbestand im Geltungsbereich des C 39 zu erhalten.


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einstimmig dem Hauptausschuss und dem Stadtrat empfahl, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.