Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 3, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

A) den Nachtragshaushalt, der nach Vorlage der Verwaltung wie folgt abschließt:

 

 

1.         im Ergebnishaushalt

            der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                    91.189.044,00 €

            der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                   115.440.150,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag                                           - 24.251.106,00 €

 

2.         im Finanzhaushalt

            die ordentlichen Einzahlungen auf                                                 85.979.044,00 €

            die ordentlichen Auszahlungen auf                                               104.001.485,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                            - 18.022.441,00 €

 

            die außerordentlichen Einzahlungen auf                                                         0,00 €

            die außerordentlichen Auszahlungen auf                                                       0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen                                    0,00 €

 

            die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                 11.213.210,00 €

            die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                20.017.781,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten         - 8.804.571,00 €

 

            die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                             28.188.780,00 €

            die Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf                                  1.361.768,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit        26.827.012,00 €

 

            der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                                         125.381.034,00 €

            der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                                        125.381.034,00 €

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr                  -            0,00 €

 

3.         Verpflichtungsermächtigungen                                                          11.874.314,00 €

 

4.         über den Wirtschaftsplan

 

 

 

4.1.     Gebäudemanagement Landau

 

            Erfolgsplan

            Erträge                                                                                                 11.103.250,00 €

            Aufwendungen                                                                                   12.240.550,00 €

            Jahresfehlbetrag:                                                                                - 1.137.300,00 €

 

            Vermögensplan

            Einnahmen                                                                                             8.299.500,00 €

            Ausgaben:                                                                                              8.299.500,00 €

 

          Verpflichtungsermächtigungen

            für das Jahr 2011                                                                                   3.554.500,00 €

            für das Jahr 2012                                                                                   2.160.000,00 €

 

            Gesamtbetrag der Kredite                                                           2.469.700,00 €

            Gesamtbetrag der Kassenkredite                                                 3.000.000,00 €

 

5)         über den Nachtragsstellenplan

 

B ) Hinsichtlich der veranschlagten Investitionen im Haushalt der Stadt Landau und den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, der Landesgartenschau Landau 2014 gemeinnützige GmbH und der Projektgruppe LAGA beim EWL beschließt der Stadtrat folgendes Verfahren zur Optimierung der Finanzsteuerung:

 

1.      Der Beginn von förderfähigen Maßnahmen ab einer Gesamtinvestitionssumme von 20.000 Euro, ausgenommen hiervon sind Planungsleistungen, ist grundsätzlich dem Stadtvorstand vorher anzuzeigen. Als Maßnahmebeginn gilt die Einleitung des Verfahrens.

2.      Weichen die Höhe der im Haushalt oder den Wirtschaftsplänen veranschlagten Drittfinanzierungsmittel (Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge) oder die Kassenwirksamkeit von den Planansätzen krediterhöhend ab, ist vor Maßnahmebeginn und Eingehung einer Rechtsverpflichtung nach außen durch die jeweils verantwortlichen Bereiche das Einvernehmen mit dem Stadtvorstand herzustellen und darzulegen, wie die Finanzierungslücke geschlossen werden kann.

3.      Im Kernhaushalt bleiben alle Haushaltsansätze für Investitionen wie bisher gesperrt. Mittelfreigabeanträge sind vor der Eingehung einer Rechtsverpflichtung nach außen an die Kämmereiabteilung zu richten, ab einer Höhe von 20.000 € entscheidet der Stadtvorstand über die Mittelbereitstellung. Ziffer 2 gilt entsprechend.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 8. September 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Der Nachtragshaushalt sei nicht dazu da, umfangreiche Haushaltsreden zu halten. Dennoch wolle er auf einige Punkte in dem leicht veränderten Zahlenwerk eingehen. Die CDU habe ja beantragt, mit dem Nachtragshaushalt eine verbindliche Investitionsplanung bis zum Jahr 2014 vorzunehmen. Es sei deutlich geworden, wie richtig und wichtig dies sei. Genauso wichtig sei es aber, dass man auch die entsprechende Disziplin bewahrt und nicht durch Anträge alles auf den Kopf stellt.

Trotz mancher Hiobsbotschaften bleibe Landau eine Stadt mit Zukunft. Davon zeuge die Entwicklung der Wirtschaft, der Universität und der Schulen. Die demographische Entwicklung treffe Landau bisher noch nicht in großem Umfang. Landau sei eine Stadt, die langsam noch wachse. Zu denken sei an die Herausforderungen der Konversion, die man meisterhaft bewältige. Das gleiche gelte für die Entwicklung der Kindertagesstätten und der Innenstadt.

Er könne was die allgemeine Haushaltslage betreffe, keine Entwarnung geben. Unsere prekäre Finanzlage habe aber nicht in erster Linie konjunkturelle, sondern strukturelle Ursachen. Die Pflichtausgaben für die Pflichtaufgaben und die Finanzausstattung klaffen weit auseinander. Selbst für Investitionen in Unabweisbares und Unaufschiebbares seien keine Mittel da. Zum wiederholten Mal mache er deutlich, dass eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen notwendig sei. Das Land habe mit dem Entschuldungsfonds einen ersten vorsichtigen Schritt unternommen. Dies werde aber nicht ausreichen.

Dennoch sei es ein richtiger Beschluss gewesen, im Jahre 2014 die Landesgartenschau auszurichten. Hier gehe es um unabweisbare Investitionen im Rahmen der Konversionsbewältigung und nicht um ein Prestigeobjekt. Die Alternative wäre, die Entwicklung der Südstadt und des ehemaligen Kasernenareals aufzugeben und dem Verfall preiszugeben. Dies wäre der falsche Weg. Zugegebenermaßen seien die Rahmenbedingungen schwierig, jedoch gelte hier ein Zitat des griechischen Philosophen Demokrit: „Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende“. In die Neuzeit übertragen heiße dies: „Wer kein Ziel habe, könne es auch nicht erreichen.“

Im Ergebnis gebe es im vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf eine Verschlechterung um 770.000 Euro auf einen Fehlbetrag von 24,25 Millionen Euro. Der Fehlbetrag vermindere Jahr um Jahr das Eigenkapital, das in 8 Jahren aufgebraucht sein werde. Dann müsste man eigentlich Insolvenz beantragen. Nach wie vor sei der Grund für den Fehlbetrag, dass man für die Pflichtausgaben und Auftragsangelegenheiten viel mehr ausgebe als man einnehme. Die Kredite zur Liquiditätssicherung hätten inzwischen astronomische Höhen erreicht und betragen mittlerweile 72 Millionen Euro. Diesen Krediten stehen auch keine Vermögenswerte gegenüber. Monatlich steige der Betrag der Kassenkredite um rund 1,5 Millionen Euro an. Hier passe ein Zitat besonders gut: „Ein Defizit ist, was man hat, wenn man weniger hat, als man hätte, wenn man nichts hat!“ Schulden seien nicht grundsätzlich schlecht, aber die Dosis mache das Gift.

Das Kernproblem seien auch nicht die Investitionskredite, sondern die laufenden Aufwendungen insbesondere für Jugend und Soziales. Nun könne man aber auch nicht die Investitionen einstellen, sonst könnte man die Aufgaben als Schulträger, im Bereich der Kindertagesstätten, der Stadtentwicklung, dem Brand- und Katastrophenschutz und der Konversion nicht mehr erfüllen. Der Gesamtkreditbedarf für den Kernhaushalt und das GML betrage 3,56 Millionen Euro. Damit seien die Anforderungen der ADD an die Kreditlinie für dieses Jahr erfüllt.

Beim Ausblick auf die Finanzplanungsjahre bis 2014 habe man im Erstentwurf einen jährlichen Kreditbedarf von 11 bis 13 Millionen Euro gehabt. Aktuell habe man dies in bereits schwierigen Beratungen nach unten gedrückt. Es zeige sich aber, dass man mehr schieben müsse, als man investiere. Er könne den Rat nur ermutigen, klar auf Kurs zu bleiben und den Bürgern reinen Wein einzuschenken.

Hauptknackpunkte des kommenden Haushalts werden die anstehende Großmaßnahme Sanierung der Berufsbildenden Schule und der Ersatzneubau der Rundsporthalle. Man sei hier immer noch in Gesprächen mit dem Land, hier gelte der Finanzierungsvorbehalt.

Es werde noch schwieriger werden in den nächsten Jahren. Der Entschuldungsfonds des Landes sei ein Blick in die richtige Richtung. Solange man aber auf Bundes- und Landesebene nicht bereit sei, über Einschränkungen nachzudenken, werde sich für uns wenig verändern. Ohne Neuordnung der kommunalen Finanzen werde es nicht gehen. Er appelliere, hier nicht parteipolitisch zu argumentieren, sondern die Sache der Stadt Landau in den Vordergrund zu rücken. Dann werde man es auch gemeinsam schaffen. Landau habe auch in den nächsten Jahren eine gute Zukunft.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte, dass die SPD-Stadtratsfraktion diesem Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung zustimme. Mit diesem Nachtragshaushalt gehe es darum, inne zu halten und durchzuschnaufen. Die Krise der Stadt Landau halte schon lange an, Licht am Ende des Tunnels sehe man kaum. In der Krise aber beweise sich der Charakter. In Landau zeige man Charakter in dem man die richtigen Schwerpunkte setze. Die richtigen Schwerpunkte seien zum einen die Schulen. Hier seien bisher schon 27 Millionen Euro investiert worden, was aber noch lange nicht das Ende sei. Die Hoffnung einiger Schulleiter, dass man neu sortieren werde, müsse man enttäuschen. Die Maßnahmen seien schon vorgedacht und zum Teil schon Aufträge vergeben. Charaktervoll sei es auch, Schwerpunkte im Bereich der Kindertagesstätten zu setzen. Trotz schon beachtlicher Erfolge, müsse man weitere Anstrengungen unternehmen.

Auch die Stadtentwicklung stelle keinen Luxus dar. Dies gelte auch für die Landesgartenschau, die kein Luxus, sondern eine Maßnahme der Stadtentwicklung sei. Schon vor der Landesgartenschau sei man sich einig gewesen über die Entwicklung dieses Gebietes und auch darüber, was dies kosten werde. Daher verstehe er die Kritik mancher an dieser Entscheidung nicht.

 

Ratsmitglied Hott stellte fest, dass man sich über die wesentlichen Grundzüge wie Schulsanierungen, Kindertagesstätten und Landesgartenschau weitgehend einig sei. Die Haushaltslage der Stadt sei dramatisch. Dies habe strukturelle Ursachen und sei ohne eine grundsätzliche Reform der Kommunalfinanzen nicht zu lösen. Wenn man so weiter mache, sei das Eigenkapital der Stadt in 8 Jahren aufgebraucht. Es müsse die Frage gestellt werden, was dann komme wenn das Eigenkapital aufgebraucht ist. Die Konsequenz wäre die Insolvenz. Damit es aber so weit nicht komme, müssten Bund und Land die Kommunen finanziell so ausstatten, dass die Pflichtausgaben auch zu 100 % erfüllt werden können. Hier gelte das Motto „Wer bestellt, bezahlt“. Es sei auch hier nicht einzusehen, warum die Stadt die Sanierung der Berufsbildenden Schule zu 100 % bezahlen solle, obwohl nur ein geringer Teil der Schüler aus Landau komme. Diese Herkulesaufgabe könne man alleine nicht schultern. Hilfreich wäre eine Kommunalreform, die sich der Stadt-Umland-Problematik annehme.

Mancher Wunsch sei nur schwer oder gar nicht erfüllbar. So werde auch der Abriss der Rundsporthalle und der Neubau einer Sporthalle wieder auf die Tagesordnung kommen müssen. Ohne Zuschuss des Landes werde man sich einen Hallenneubau nicht leisten können. Auch mit dem Antrag auf Neuregelung des Friedhofsbudgets wolle man keine neuen Standards schaffen, sondern den Zustand der Friedhöfe zumindest wahren.

Die CDU-Stadtratsfraktion unterstütze das Projekt Landesgartenschau 2014, wo immer sie könne. Der Oberbürgermeister könne sich diesbezüglich in allen Gremien auf die CDU verlassen. Dennoch beobachte man kritisch, ob die Landeszuschüsse so gegeben werden, wie man dies erwarte. Man erwarte hier möglichst schon bis zu den Haushaltsberatungen 2011 mehr Klarheit aus Mainz. Neben dem erhofften Erfolg müsse die Landesgartenschau auch Nachhaltigkeit haben. Daher sei es bedauerlich, dass sich die Universität offensichtlich nicht gut genug eingebunden fühle.

Solange die Ursachen für die Finanzmisere nicht beseitigt würden, mache es für die CDU wenig Sinn dem Entschuldungsfonds in der bisher angedachten Form beizutreten. Man dürfe nicht die letzten Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung wie Zoo, Schwimmbad oder Bibliothek aufgeben zum Preis einer kurzen positiven Momentaufnahme.

Die CDU-Stadtratsfraktion stimme dem Nachtragshaushalt zu.

 

Ratsmitglied Schröer erinnerte an die Ablehnung des Haushaltes 2010 durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es werde auch im Nachtragshaushalt deutlich, wie enorm die Anstrengungen zur Sicherung der sozialen Leistungen seien. Auch die strukturellen Pflichtaufgaben erforderten einen hohen finanziellen Aufwand. Vor diesem Hintergrund begrüße man auch die Deckelung der Ausgaben für die Landesgartenschau. Um den vorgegebenen Kreditrahmen der ADD einzuhalten, seien im Eigenbetrieb GML wichtige Investitionen verschoben worden. Hierzu gehörten auch die dringend notwendigen Investitionen für die Sanierung des städtischen Wohnhausbesitzes. Auch jetzt seien die veranschlagten Mittel von 270.000 Euro auf 110.000 Euro gekürzt worden. Dies halte man angesichts des Sparpaketes der Bundesregierung für eine Fehlentscheidung. Dagegen seien 180.000 Euro für einen Ersatzneubau einer Sporthalle eingestellt worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spreche sich angesichts der sich weiter verschärfenden Finanzkrise der Stadt gegen den Neubau einer Sporthalle aus. Auch die im letzten Jahr beantragte und beschlossene Ausweisung der Strom- und Heizungskosten sei nicht in den Wirtschaftsplan des GML eingearbeitet. Um ein politisches Signal zusetzen, werde die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion gegen den Wirtschaftsplan des GML stimmen und sich beim Nachtragshaushaltsplan enthalten.

 

Ratsmitglied Volkhardt erläuterte, dass bei den Beratungen im Ältestenrat der eigentliche Nachtragshaushalt kaum eine Rolle gespielt habe. Die Erhöhung des Fehlbetrages um 770.000 Euro sei nur noch mit Achselzucken zur Kenntnis genommen worden. Einen viel größeren Raum habe die Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2014 eingenommen. Es gebe erhebliche Bedenken hinsichtlich der Finanzierung des Neubaus der Sporthalle als Ersatz für die Rundsporthalle. Klar sei, dass hier ohne Finanzhilfe des Landes gar nichts gehe. Aber auch mit den Landeszuschüssen werde es sehr schwer werden. Bezüglich der Sanierung der Berufsbildenden Schule spreche sich die FWG-Stadtratsfraktion für eine stärkere Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden aus, da 70 % der Schüler an der BBS aus dem Landkreis kommen.

Nötig sei aber auch Disziplin bei den Fraktionen des Stadtrates. Es sei bedenklich, wenn immer wieder kostenpflichtige Anträge gestellt werden wie Transportkarren für den Friedhof, eine Registrierungspflicht für Katzen oder den Windelsack. Bisher gebe es keine Idee, wie man aus dem Finanzdilemma rauskommen könne. Der vom Land vorgeschlagene Entschuldungsfonds zeige zum ersten Mal ein wenig Licht am Ende des Tunnels. Man sollte den Entschuldungsfonds als Chance sehen, auch wenn er sicher nicht der große Wurf sei.

Die FWG-Stadtratsfraktion stimme dem Nachtragshaushalt zu.

 

Ratsmitglied Dr. Wissing erklärte, dass die FDP-Stadtratsfraktion dem Nachtragshaushalt ebenfalls zustimmen werde. Das Dilemma sei, dass man auf der einen Seite nur das Notwendige tun könne und sich andererseits aber die Visionen für die Entwicklung der Stadt erhalten wolle. Eine große Hoffnung gehe in die Neuordnung der Kommunalfinanzen nach dem Konnexitätsprinzip. Sie bezweifle, dass der Entschuldungsfonds des Landes, der quasi eine „Bad Bank“ sei, die große Lösung sei.

Man sollte die Finanzkrise als Herausforderung annehmen, kreativ das Notwendige verwalten und das Sparen als Herausforderung sehen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl sah in dem vorliegenden Nachtragshaushalt keinen Willen zum Sparen. Immer noch glaube man, dass noch alles möglich sei. Der Entschuldungsfonds des Landes sei für sie nicht attraktiv, da man viele Rechte an das Land abtreten müsste. Dies unterhöhle die kommunale Demokratie.

Angesichts der Personalausgaben müssten Personalhochstufungen auf den Prüfstand. Die Personalpolitik der UBFL sei darauf eingestellt, kein Personal zu kürzen, sondern die angespannte Personalsituation zu verbessern und Neueinstellungen vorzunehmen. Im Gegenzug sollten dann die Beschäftigten länger auf Beförderungen warten.

In den städtischen Wohnhausbesitz werde nach wie vor nicht genügend investiert. Weiter würden die Rückstellungen von 800.000 Euro für das erwartete Defizit der Landesgartenschau den Haushalt zusätzlich belasten. Dies sei ihrer Meinung nach ein zu großes Risiko. Man beklage die Schulden, mache aber einfach weiter so. Es sei nach wie vor nicht bekannt, mit wie viel sich das Land an der Landesgartenschau beteiligt. Dies sei sehr ärgerlich. Man habe hier dadurch Planungen, die nicht auf einer soliden Grundlage stehen. All dies seien Gründe, dass die UBFL-Stadtratsfraktion den Nachtragshaushalt ablehne.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 35 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen: