Zu diesem Tagesordnungspunkt kamen Frau Weinbach (Nachfolgerin von Herrn Schneider), Herr Bernhard und Herr Kamplade, vom Stadtbauamt und informierten ausführlich über den derzeitigen Sachstand zum Baugebiet „Am Bittenweg“.

 

Unter anderem wurde über folgende Punkte informiert:

 

1.       Städtebaulicher Entwurf

2.       Bebauungsplan

3.       Grunderwerb

 

Im Rahmen des städtebaulichen Entwurfes wird festgelegt wie viele und welche Häuser in einem Gebiet gebaut werden und das Erschließungskonzept wird erstellt. Dies sei jedoch noch nicht so weit gediehen, um es schon heute vorstellen zu können.

 

Nach Erstellung des Bebauungsplanes werde es noch mindestens ein Jahr dauern, bis, wenn alles optimal läuft, schätzungsweise Anfang 2021, die Bauplätze vergeben und dann bebaut werden können. Nach dem Beteiligungsverfahren (ca. Mitte 2020) kann voraussichtlich ein genauerer Zeitplan genannt werden.

 

Bei der Vergabe der Bauplätze im Stadtteil Dammheim, konnten erste Erfahrungen in Bezug auf die Vergaberichtlinien gesammelt werden. Möglicherweise werden die Vergaberichtlinien bis die Arzheimer Bauplätze vergeben werden, noch etwas modifiziert.

 

Vom Ortsbeirat wurde großen Wert darauf gelegt, dass er frühzeitig, nicht nur wenige Tage vor der Behandlung im Ortsbeirat, in die Planung der Gestaltung des Baugebietes (u. a. städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplan) und ggf. Änderung der Vergaberichtlinien involviert wird.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „AH 6, Am Bittenweg" in Arzheim, ist bereits erfolgt. Das Konzept soll mit dem Ortsbeirat diskutiert werden. Verschiedene Gutachten werden eingeholt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens besteht auch die Möglichkeit sich einzubringen. Die, bei der noch folgenden Offenlage, gemachten Eingaben werden u. a. rechtlich geprüft. Ggf. erfolgen Änderungen und eine erneute Offenlage.

 

Der Rechtsplan erfolgt durch eine externe Firma. Dies muss noch ausgeschrieben werden. Der städtebauliche Plan erfolgt durch das Stadtbauamt.

 

Es wurde erläutert, dass eine Entwicklung in zwei Abschnitten hier nicht sinnvoll ist. U. a. aufgrund der geplanten Größe, nur einer Zufahrt und aus finanziellen Gründen.

 

Von Seiten des Ortsbeirates wurde auch angesprochen, dass die infrastrukturellen Gegebenheiten (z. B. Kindergarten) entsprechend entwickelt werden müssen. Auch Verbindungswege zum Ort seien wichtig.

 

Die kath. Kirche (Träger des Kindergartens) plane bereits eine Erweiterung des Kindergartens, informierte der Vorsitzende.

 

Bzgl. Anliegerkosten ist die Bauverwaltungsabteilung, Herr Kaiser, zuständig. Auf die bestehenden Anlieger kämen keine Kosten zu, so Herr Kamplade.