Sitzung: 22.10.2019 Werksausschuss GML
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 820/268/2019
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtrat beschließt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Landau“ für das Jahr 2019 mit den Betriebszweigen Gebäudebestand und Wohnhausbesitz und den nachfolgenden Zahlen:
Erfolgsplan:
Erträge 15.071.770,00 EURO
Aufwendungen 17.143.970,00 EURO
Differenz - 2.072.200,00 EURO
Vermögensplan:
Einnahmen 15.522.600,00 EURO
Ausgaben 15.522.600,00 EURO
Der Gesamtbetrag der Kredite 2019 wird festgesetzt auf 4.112.650,00 EURO.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) bleibt unverändert und wird festgesetzt auf 3.000.000,00 EURO.
b) Der im Rahmen der Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 vorgesehene Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
Wirtschaftsjahr 2020 3.704.000,00 EURO
Wirtschaftsjahr 2021 140.000,00 EURO
Wirtschaftsjahr 2022 144.000,00 EURO
Für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen müssen voraussichtlich Investitionskredite in folgender Höhe aufgenommen werden:
Wirtschaftsjahr 2020: 1.787.000,00 EURO
Die Maßnahmen der Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der aufsichtsbehördlich genehmigten Gesamtkreditermächtigung für die Stadt Landau in der Pfalz.
c) Der Stadtrat nimmt die unveränderte Stellenübersicht zur Kenntnis.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 12. September 2019, auf die hingewiesen wird. Er Übergab das Wort an den Werksleiter.
Werksleiter Götz betonte sein Interesse, die Sitzungsvorlage zunächst in diesem Gremium zu behandeln. Im Anschluss erläuterte er die Eckpunkte des 2. Nachtrags-Wirtschaftsplan, welcher analog zu dem 2.Nachtrag der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz zu sehen sei. Im Nachtragserfolgsplan verringere sich das bisher geplante Defizit auf nunmehr 2.072.00 Euro. Als Gründe könne die gestiegenen Erträge im Bereich der Förderung, die Verringerung des Aufwands im Bauunterhalt oder der Gewinn eines Rechtsstreits angeführt werden. Durch letzteren könne die Fassade des Rathauses im nächsten Jahr fast kostenneutral erneuert werden.
Der Vorsitzende erläuterte, dass sowohl die Stadt als auch das Gebäudemanagement Landau gerne auf einen Nachtrag verzichtet hätte. Der Nachtrag musste aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aufgestellt werden. Der Nachtrag beinhalte keine politischen Akzenten.
Ausschussmitglied Scheid fragte, ob sich die Änderung der Grundschulgrenzen auf die Grundschule in Queichheim auswirke.
Werksleiter Götz verneinte diese Frage.
Der Werksausschuss beschloss einstimmig den nachfolgenden