Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt

 

 

a)    den 2. Nachtragshaushalt 2019 der Stadt Landau in der Pfalz, der nach Vorlage der

Verwaltung wie folgt abschließt:

 

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag

 

156.763.784 €

160.994.347 €

4.230.563 €

 

2.

 

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein-und Auszahlungen

 

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen Ein-und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

 

 

150.033.089 €

149.179.479 €

853.610 €

 

0 €

0 €

0 €

 

10.861.086 €

33.737.138 €

-22.876.052 €

 

23.204.242 €

     1.181.800 €

22.022.442 €

 

184.098.417 €

184.098.417 €

0

 


 

 

 

 

3.  

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

27.781.272 €

 

b)

 

die Verbindlichkeit der Finanzplanungsjahre 2020 – 2022

 

 

c)     den Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements Landau für das Wirtschaftsjahr 2019

 

Erfolgsplan

Erträge

15.071.770 €

Aufwendungen

17.143.970 €

Differenz

-2.072.200 €

 

Vermögensplan

Einnahmen

15.522.600 €

Ausgaben

15.522.600 €

 

Verpflichtungsermächtigungen                                                                       3.988.000 €

davon für das Jahr 2020

            für das Jahr 2021

            für das Jahr 2022

        3.704.000 €

           140.000 €

           144.000 €

 

Gesamtbetrag der Kredite

4.112.650 €

 

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 17. September 2019 auf die verwiesen wird. Gesetzliche Bestimmungen haben dazu geführt, dass ein Nachtrag zu erlassen sei. Bei erheblichen Abweichungen von den Ansätzen ist ein Nachtrag zu erlassen. Die Steuereinnahmen hätten sich um 7,2 Millionen erhöht und der im 2. Nachtragshaushalt 2019 veranschlagte Jahresfehlbetrag verbessert sich um 7.271.373 Euro auf nunmehr -4.230.563 Euro.

In dem Nachtrag wurde kein neuer Stellenplan aufgestellt. Dieser wurde bereits in einem separaten Gremienlauf verabschiedet. Zuletzt fragte der Vorsitzende nach, in welchem Umfang der Nachtrag in der nächsten Sitzung des Stadtrates beraten werden sollte. Der Tenor ergab, dass es im Stadtrat eine kurze Fraktionsrunde zum Nachtrag geben solle 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden