Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Festlegung bzw. Änderung nachstehender Grundschulbezirke zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 gemäß folgender Beschreibung:

 

Grundschulbezirk Nr. 1 Grundschule Pestalozzi

Der Schulbezirk wird begrenzt im Süden und Südwesten von die Bahnlinie Landau-Pirmasens (von der Siebenpfeiffer-Allee bis zum Bahnübergang am Kanalweg), im Westen von der Landauer Gemarkungsgrenze (vom Kanalweg bis zur Godramsteiner Straße), im Norden von der Godramsteiner Straße (von der Landauer Gemarkungsgrenze bis zur Hindenburgstraße), im Nordosten von der Hindenburgstraße, dem Nordring (von der Hindenburgstraße bis zur Weißquartierstraße), der Weißquartierstraße, der Reiterstraße (von der Weißquartierstraße bis zur Moltkestraße), der Moltkestraße (von der Reiterstraße bis zur Mozartstraße), der Mozartstraße (von der Moltkestraße bis zur Haydnstraße), der Haydnstraße und der Cornichonstraße (von der Haydnstraße bis zur Richard-Joseph-Straße), die Richard-Joseph-Straße (von der Cornichonstraße bis zur Siebenpfeiffer-Allee), die Siebenpfeiffer-Allee (von der Richard-Joseph-Straße bis zur Bahnlinie Landau-Karlsruhe).

Dieser Bezirk wird auch die geplanten Wohnbauflächen „Wohnpark am Ebenberg“ und „Prießnitzweg“ beinhalten.

 

 

Grundschulbezirk Nr. 2 Grundschule Thomas-Nast

Der Schulbezirk wird begrenzt im Westen von der Landauer Gemarkungsgrenze (von der Godramsteiner Straße bis zur Bundesstraße 10), im Norden von der Bundesstraße 10, im Osten von der Bahnlinie Landau-Neustadt (vom Rodenweg bis zur Siebenpfeiffer-Allee), im Süden von der Siebenpfeiffer-Allee (von der Bahnlinie Landau-Karlsruhe bis zur Richard-Joseph-Straße) die Richard-Joseph-Straße (von der Siebenpfeiffer-Allee bis zur Cornichonstraße, die Cornichonstraße (von der Richard-Joseph-Straße bis zur Haydnstraße) im Südwesten von der Haydnstraße, der Mozartstraße (von der Haydnstraße bis zur Moltkestraße), der Moltkestraße (von der Mozartstraße bis zur Reiterstraße), der Reiterstraße (von der Moltkestraße bis zur Weißquartierstraße), der Weißquartierstraße, dem Nordring (von der Weißquartierstraße bis zur Hindenburgstraße), der Hindenburgstraße und der Godramsteiner Straße (von der Hindenburgstraße bis zur Landauer Gemarkungsgrenze).

Dieser Bezirk wird auch die geplante Wohnbaufläche „Paul-von-Denis-Straße“ beinhalten.

 

Grundschulbezirk Nr. 3 Grundschule Horstring

Der Schulbezirk wird begrenzt im Westen durch die Bahnlinie Neustadt-Landau, im Norden durch die Bahnlinie Landau-Germersheim, im Osten durch die A 65 und im Süden durch die Queich.

Dieser Bezirk wird auch die geplanten Wohnbauflächen „ehem. Rangierbahnhof“ und „ehem. Möbelhof“ beinhalten.

 

Grundschulbezirk Nr. 4 Grundschule Wollmesheimer Höhe

Der Schulbezirk wird begrenzt im Nordosten von der Bahnlinie Landau-Pirmasens (von der Landauer Gemarkungsgrenze bis zum Goethepark), im Südosten von der Wollmesheimer Straße (von der Zweibrücker Straße bis zum Wirtschaftsweg westlich der Lazarettstraße), vom Wirtschaftsweg zwischen der Wollmesheimer Straße und dem Schlittweg, im Süden von Schlittweg (vom Wollmesheimer Pfad bis zur Hagenauer Straße), im Westen von der Hagenauer Straße (von der Wollmesheimer Höhe bis zur Landauer Gemarkungsgrenze), der Gemarkungsgrenze zwischen Landau und Wollmesheim, der Türkheimer Straße (zwischen der Wollmesheimer und der Arzheimer Gemarkungsgrenze), der Landauer Gemarkungsgrenze (von der Türkheimer Straße bis zur Straße Im Niederfeld, der Straße Im Niederfeld, im Nordwesten einschließlich der Wohnbereiche Arbotstraße 20 bis 40 (gerade) und 27 bis 27a (ungerade) und Arzheimer Straße 20 bis 36 (gerade) und weiter begrenzt durch die Landauer Gemarkungsgrenze (von der Arzheimer Straße bis zur Bahnlinie Landau-Pirmasens). Zum Schulbezirk gehören weiterhin die Stadtteile Mörzheim und Wollmesheim.

Dieser Bezirk wird auch die geplanten Wohnbauflächen „Fleckensteinstraße“ und „Baugebiet im Landauer Südwesten“, im Stadtteil Wollmesheim „An den Finkenwiesen“ und im Stadtteil Mörzheim „Am Schlittweg“ beinhalten.

 

Grundschulbezirk Nr. 5 Grundschule Arzheim

Der Schulbezirk umfasst den Stadtteil Arzheim.

Dieser Bezirk wird auch die geplante Wohnbaufläche „Am Bittenweg“ beinhalten.

 

 

Grundschulbezirk Nr. 6 Grundschule Dammheim

Der Schulbezirk umfasst den Stadtteil Dammheim und die Ortsgemeinde Bornheim der Verbandsgemeinde Offenbach.

Dieser Bezirk wird auch die geplanten Wohnbauflächen „In der Wäschgasse“ und „Alte Bahnhofstraße“ beinhalten.

 

Grundschulbezirk Nr. 7 Grundschule Godramstein

Der Schulbezirk umfasst den Stadtteil Godramstein.

Dieser Bezirk wird auch die geplante Wohnbaufläche „Am Kalkgrubenweg“ beinhalten.

 

Grundschulbezirk Nr. 8 Grundschule Nußdorf

Der Schulbezirk umfasst den Stadtteil Nußdorf und die Ortsgemeinden Böchingen und Walsheim in der Verbandsgemeinde Landau-Land.

Dieser Bezirk wird auch die geplante Wohnbaufläche „Am Kirchenstück“ beinhalten.

 

 

Grundschulbezirk Nr. 9 Michael-Ende Grundschule Queichheim

Der Schulbezirk umfasst die Stadtteile Queichheim und Mörlheim.

Dieser Bezirk wird auch die geplanten Wohnbauflächen im Stadtteil Queichheim „Südlich Breiter Weg“ und „Östlich Kraftgasse“ sowie im Stadtteil Mörlheim „Östlich DGH“ beinhalten.

 

Grundschulbezirk Nr. 10 Grundschule Süd

Der Schulbezirk wird begrenzt im Norden von der Wollmesheimer Straße und der Zweibrücker Straße von der Wollmesheimer Straße bis zur Weißenburger Straße, im Osten von der Bahnlinie Landau-Pirmasens und im Süden von der Gemarkungsgrenze.

Dieser Bezirk wird auch die geplanten Wohnbauflächen „Ile de France“ und „Zweibrücker Straße 23“ beinhalten.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Schulen, Kultur und Sport vom 19. September 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig den nachfolgenden