Sitzung: 22.10.2019 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/571/2019
Beschlussvorschlag:
1. Für
das in der Anlage 1 gekennzeichnete bzw. in § 2 der „Satzung über die
Teilaufhebung der „Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen
Entwicklungsbereiches Konversion Landau Süd““ beschriebene, in der Gemarkung Landau
gelegene Gebiet, wird der Entwicklungsbereich gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 i. V. m.
§ 162 Abs. 2 BauGB aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Teilaufhebung gem. § 162 Abs. 2
BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dem Grundbuchamt die Aufhebung des
Entwicklungsvermerkes gem. § 162 Abs. 3 BauGB mitzuteilen und die
Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB zu ermitteln und zu erheben.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 3. September 2019 auf die hingewiesen wird.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden