Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet wird das Verfahren zur 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 eingeleitet. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 18. September 2019 auf die hingewiesen wird. Da sich die Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 aufgrund der Regionalplanfortschreibung verzögern würde, sei, um dem Entwicklungsgebot gerecht zu werden, eine gesonderte Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag