Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

a) Der Stadtrat beschließt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Landau“ für das Jahr 2019 mit den Betriebszweigen Gebäudebestand und Wohnhausbesitz und den nachfolgenden Zahlen:

 

Erfolgsplan:

Erträge                                              15.071.770,00 EURO

Aufwendungen                                17.143.970,00 EURO

                        Differenz                   - 2.072.200,00 EURO

 

Vermögensplan:

Einnahmen                                          15.522.600,00 EURO

Ausgaben                                            15.522.600,00 EURO

 

Der Gesamtbetrag der Kredite 2019 wird festgesetzt auf  4.112.650,00 EURO.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) bleibt unverändert und wird festgesetzt auf                                             3.000.000,00 EURO.

 

b) Der im Rahmen der Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 vorgesehene Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf                                                    

Wirtschaftsjahr 2020                           3.704.000,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2021                              140.000,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2022                              144.000,00 EURO

 

Für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen müssen voraussichtlich  Investitionskredite in folgender Höhe aufgenommen werden:

Wirtschaftsjahr 2020:                       1.787.000,00 EURO

 

 

Die Maßnahmen der Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der aufsichtsbehördlich genehmigten Gesamtkreditermächtigung für die Stadt Landau in der Pfalz.

 

c) Der Stadtrat nimmt die unveränderte Stellenübersicht zur Kenntnis. 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 12. September auf die hingewiesen wird. Er informiert, dass Werksausschuss in seiner Sitzung der Vorlage bereits zugestimmt habe.


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden