Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

 

Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wird die Gewährung von Preisnachlässen, die im Falle der vorzeitigen Ablösung von Erbbaurechten eingeräumt werden, für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 9. September 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden