Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 8. September 2010, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Planfeststellungsbeschluss liege in der Verwaltung noch nicht vor. Wenn der Beschluss vorliege, bestehe vier Wochen die Möglichkeit zu klagen. Mehr könne er zum Inhalt des Verfahrens derzeit nicht sagen. Im Ältestenrat habe Einigkeit bestanden, dass man sich politisch mit der Landesregierung auseinandersetze aber nicht juristisch. Es gebe für die Stadt auch keine erkennbaren Ansatzpunkte, die eine erfolgreiche Klage rechtfertigen würde. Die Stadt müsste deutlich machen, dass sie in ihrer Planungshoheit berührt sei. Dies könne er aber nicht erkennen. Artenschutzrechtlich habe man als Kommune keine Klagebefugnis. Er schlage vor, noch mal den politischen Beschluss zu bekräftigen.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf bekräftigte den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die politische Position der Stadt Landau und damit die Resolution zu bekräftigen. Wenn eine Klage erfolgversprechend wäre, würde er auch dazu tendieren, zu klagen. Das was bisher in den Unterlagen vorliege, reiche sicher nicht aus, eine Klage hätte keinen Erfolg. Wichtig sei ihm, dass man den Planfeststellungsbeschluss aufschlüssle und aufzeige, ob die damaligen Bedenken und Anregungen der Stadt umgesetzt wurden. Die SPD-Stadtratsfraktion brauche keine Stadtautobahn.

 

Ratsmitglied Kautzmann schloss sich den Ausführungen der Verwaltung an. Man halte eine Klage ebenfalls für nicht erfolgversprechend, wenn sich keine neuen Erkenntnisse ergäben. Man sollte aber genau prüfen, ob auf die Probleme, die man angesprochen habe, eingegangen worden sei. Die CDU sei nach wie vor der Auffassung, das es keinen vorauseilenden Gehorsam gebe, ohne dass Lösungen für vierspurige Röhren für die Tunnels bei Annweiler gefunden seien. Der Ausbau der B 10 zur A 8 zwischen Landau und Annweiler mache ansonsten keinen Sinn. Es gebe dann keine Notwenigkeit für die Zerstörung der Landschaft und es habe auch keinen wirtschaftlichen Nutzen. An dieser Position der CDU werde sich nichts ändern.

 

Ratsmitglied Ellinghaus sprach von einem urgrünen Thema. Es falle daher schwer, nicht für eine Klage zu plädieren. Die Naturschutzverbände würden dies teilweise von den Grünen erwarten. Die Rechtslage sei aber eindeutig. Eine Klage würde das Gericht unnütz beschäftigen. Umso wichtiger sei es, dass die Stadt ihre Haltung zum Planfeststellungsbeschluss deutlich mache und die Resolution bekräftige.

 

Ratsmitglied Volkhardt unterstrich, dass die Haltung der FWG-Stadtratsfraktion unverändert sei. Man sei nach wie vor grundsätzlich für den Ausbau der B 10, wenn drei Voraussetzungen erfüllt seien. Zum einen müsse als zentraler Punkt die Tunnellösung bei Annweiler geklärt sein. Weiter müsse der Lärmschutz geklärt werden und das Nachtfahrverbot müsse bestehen bleiben.

 

Ratsmitglied Dr. Wissing machte klar, dass die FDP für den Ausbau der B 10 sein. Daher sei die FDP-Stadtratsfraktion gegen eine erneute Resolution und natürlich auch gegen eine Klage.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war enttäuscht darüber, dass die Grünen eine Klage direkt ablehnten. Wie wolle man eine Erfolglosigkeit beurteilen, wenn man den genauen text des Planfeststellungsbeschlusses noch gar nicht kenne. Bei anderen Straßenprojekten hätten Gemeinden auch geklagt. Eine Entscheidung gegen eine Klage halte sie für verfrüht. Sich politisch dagegen einzusetzen, reiche jetzt nicht mehr aus. Das Land habe ja klar gemacht, dass es den Ausbau wolle. Daher müsse man nun auch juristische Mittel prüfen. Man sollte hier jetzt nicht hasenfüßig sein und sich ernsthaft mit der Möglichkeit einer Klage beschäftigen.

 

Der Vorsitzende unterstrich,  dass er bei allen Terminen des Mediationsverfahrens die Position der Stadt sehr deutlich gemacht habe. Der Stadtrat müsse im Gesamtinteresse entscheiden, dabei könne man es nie allen Recht machen. Wenn der Beschluss vorliege, werde man eine Synopse erstellen und diese dem Stadtrat vorlegen. Dann könne man gemeinsam entscheiden.